Prüfungsangelegenheiten

    Auf der Seite Prüfungsangelegenheiten finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.

    Abmeldung oder Löschung von Prüfungen

    Von benoteten Prüfungen ist für Bachelorstudiengänge einmal ein Rücktritt ohne Genehmigung möglich. Hier können Sie das Formular herunterladen.
    Nach einem Rücktritt ist die Prüfung im nächsten theoretischen Studiensemester terminiert!
    Die Ausnahmeregelung aufgrund der Übergangsssatzung Bachelor WS 2021/2022) ist mit Beginn des Sommersemesters 2022 außer Kraft.

     

    Haben Sie sich zu einer Wahlpflichtprüfung oder Zusatzprüfung angemeldet und entscheiden sich VOR PRÜFUNGSBEGINN doch anders, können Sie dies dem Zentralen Prüfungsamt unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betr. Prüfungsnummer(n) mitteilen. Die Prüfungsanmeldung wird dann komplett gelöscht.

    ABER: die Löschung erfolgt nur, wenn noch kein Fehlversuch vorliegt oder zuvor noch kein Rücktritt erklärt und verbucht wurde.

    Zeitlicher Ablauf Prüfungsan-/-abmeldung, Notenverbuchung