Die Bewerber mit einer direkten Zulassung zum Hochschulstudium müssen eine der folgenden Deutschprüfungen vorlegen:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ist eine Deutschprüfung, die an Hochschulen stattfindet. An der Hochschule Konstanz wird keine DSH angeboten.
- TestDaF ist eine Deutschprüfung, mit der Sie die sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium nachweisen können. Diese Prüfung können Sie an vielen Orten ablegen.
Folgende Prüfungen befreien von der DSH oder vom TestDaF:
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
- Kleines Deutsches Sprachdiplom, das vom Goethe-Institut im Auftrag der Universität München verliehen wird
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
- C2-Zertifikat des Goethe-Instituts
- Feststellungsprüfung Deutsch an einem deutschen Studienkolleg
- Reifezeugnis einer deutschen Auslandsschule mit vorwiegend deutschsprachigem Unterricht
- Besuch einer Schule bis einschließlich der 9. Klasse, an der alle Fächer in deutscher Sprache unterrichtet wurden
- telc Deutsch C1 Hochschule
Weitere Informationen zu TestDaF
Weitere Informationen zu Sprachprüfungen