Betriebswirtschaftslehre

    Fragen Sie sich auch, was eigentlich genau ein Betriebswirt / eine Betriebswirtin macht? Wollen Sie wissen, unter welchen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontextbedingungen Unternehmen und ganze Volkswirtschaften agieren? Möchten Sie sich im Studium engagieren, kritisches Hinterfragen und moralisches Reflektionsvermögen entwickeln? Dann sind Sie bei uns richtig, wir haben das richtige Programm für Sie.

    Bachelorarbeit

    Orientierung und Information

    „Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie soll zeigen, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fachgebiet des gewählten Studiengangs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden kann“.

    § 30 Abs. 1 StPO Bachelor Allg. Teil

    Erfassung von Auslandsaufenthalten während des Studiums

    Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums einen (oder mehrere) Auslandsaufenthalte absolviert haben, füllen Sie bitte dieses Datenblatt aus und reichen es im Studiengangssekretariat (P 209), beim Studiengangsreferat (P 203) oder bei Frau Auer im Zentralen Prüfungsamt (A-Gebäude) ein.

    Tragen Sie dort bitte ausschließlich studienbezogene Auslandsaufenthalte ein. Auslandsaufenthalte sind dann studienbezogen, wenn es sich um einen Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelt, der von Ihrem zuständigen Prüfungsamt anerkannt wurde. Berücksichtigen Sie bei der Angabe insbesondere die Aufenthalte, während derer Sie Studien- oder Prüfungsleistungen abgelegt haben, die von der HTWG anerkannt wurden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Datenblatt.

    FAQs zur Bachelorarbeit

    • Was ist eigentlich eine Bachelorarbeit?

      Die Bachelorarbeit ist im Prinzip eine längere, schriftliche Hausarbeit, die in der Regel als letzte Prüfungsleistung im Studium erbracht wird und auch als Abschlussarbeit bezeichnet werden kann.

      Sie soll zeigen, dass Sie befähigt sind, "ein Problem aus einem Fachgebiet des gewählten Studiengangs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden" innerhalb der vorgegebenen Frist von 3 Monaten zu bearbeiten (vgl. Studien- und Prüfungsordnung Bachelor allgemeiner Teil; §30 (1)).

    • Wie finde ich ein geeignetes Thema für die Bachelorarbeit?

      Zunächst überlegen Sie sich, in welchem (Funktions)Bereich (z.B. Personalwesen, Marketing, Vertrieb, Controlling, Compliance, etc.) Sie sich gerne mit einem Thema intensiver auseinandersetzen möchten und darüber schreiben wollen. Oftmals ergibt sich auch aus dem absolvierten Praxissemester eine Möglichkeit, für das Unternehmen (oder auch für ein anderes, für das man sich interessiert), eine aktuelle Themenstellung zu bearbeiten.

      Gleichzeitig setzen Sie sich mit einer Professor*in des Studienganges BWL, in deren/dessen Lehr- oder  Forschungsgebiet die Themenstellung des Unternehmens fällt oder in deren/dessen Lehrfeldern Sie die Bachelorarbeit anfertigen wollen, in Verbindung. Sie können dabei auch eigene Vorschläge für Themen einbringen oder erfragen, ob es bei der/dem Professor*in gerade ein für Sie interessantes Thema zur Bearbeitung gibt.

      Soll die Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule geschrieben werden, wird die Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. Dr. Grüninger, benötigt. Und auch ob ein Thema als geeignet für eine Bachelorarbeit anzusehen ist, entscheidet im Zweifelsfalle der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses BW.

    • Wann kann ich frühestens mit meiner Bachelorarbeit beginnen?


      Sie können frühestens dann zur Bachelorarbeit angemeldet werden, wenn Sie alle Prüfungsleistungen der ersten 5 Semester erbracht haben. Insbesondere muss also auch das Praxissemester erfolgreich abgeleistet worden sein, einschließlich der Nachbereitungstermine für das Praxissemester.

      Bevor Sie mit der Bachelorarbeit beginnen dürfen, muss diese angemeldet und Ihrer betreuenden Professorin/Ihrem betreuenden Professor unterschrieben sein. In der Regel erfolgt die Anmeldung nach einem Beratungsgespräch mit der/dem Betreuer/in.

    • Wann muss ich die Bachelorarbeit spätestens anmelden?

      In der Regel meldet man seine Bachelorarbeit spätestens dann an, wenn alle sonstigen Prüfungsleistungen des Studiengangs erbracht sind.  

      Achten Sie aber auch auf die Höchststudiendauer: Damit diese nicht überschritten wird, muss die Abgabe der Bachelorarbeit spätestens zum Ende Ihres 10. Studiensemesters erfolgen. Das Anfangsdatum muss also vor dem 1. Juni liegen, falls es sich um ein Sommersemester handelt, und vor dem 1. Dezember bei einem Wintersemester. (Die Semestergrenzen liegen beim 31. August bzw. 28. Februar.)

      In jedem Falle sollten Sie bei Ihrer Zeitplanung berücksichtigen, dass Sie sich auch bei nur geringfügigem Überschreiten der Semestergrenzen zum nachfolgenden Semester rückmelden müssen. Kalkulieren Sie dabei auch ein, dass vielleicht eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von 3 auf 4 Monate notwendig werden könnte. 

    • Wer kann meine Bachelorarbeit betreuen und benoten?

      Grundsätzlich kommen alle hauptamtlich an der HTWG Konstanz Lehrenden als Betreuer*in der Bachelorabschlussarbeit in Betracht. In aller Regel ist es so, dass für die Betreuung der Abschlussarbeit Lehrende aus dem eigenen Studiengang oder aus der eigenen Fakultät – je nach fachlicher Ausrichtung – angefragt werden.

      Darüber hinaus können gem. § 10, Abs. 1, Satz 1 StPO Bachelor Allg.Teil in Verbindung mit § 30, Abs. 2 StPOBa „zu Prüfern/innen […] neben Professoren/innen auch Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Personen bestellt werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.“

      Beide Prüfer*innen bewerten die Bachelorarbeit. Die im Bachelorzeugnis aufgeführte Note errechnet sich als Mittelwert der von den beiden Prüfer*innen erteilten Einzelnoten.

    • Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?

      INdigit als Tool für Anfrage, Anmeldung und Abgabe der Bachelorarbeit

      Der Prozess der Bachelorthesis wird über unser Online Tool INdigit abgebildet. Dieses erreichen Sie über Ihren Browser unter:

      https://indigit.htwg-konstanz.de/

      Folgender Workflow ist in INdigit für Abschlussarbeiten vorgesehen:

      • Anfrage zur Betreuung der Arbeit [Studierende]
        Der erste Schritt ist die Anfrage der Betreuung durch die Studierenden, inkl. Angaben zu Betreuenden, Sperrvermerk etc.
         
      • Bestätigung der Betreuung [Erstbetreuer*in]
         
      • Anmeldung der Arbeit [Studierende]
        Die Arbeit wird durch die Studierenden angemeldet, Daten vervollständigt, ggf. Exposé uploaden
         
      • Bestätigung der Anmeldung / Betreuung [Betreuende]
         
      • Bearbeitung durch Studierende [Studierende]
         
      • Abgabe der Arbeit [Studierende]
        Upload Abgabe inkl. Eigenständigkeitserklärung, ggf. Anhänge
         
      • Bewertung der Arbeit [Betreuende]


      Sie gelangen nach Anmeldung mit Ihren HTWG-Login Daten im Linken Menü unter „Abschlussarbeiten“ zu den Funktionen „Anfragen“. Nach erfolgreicher Anfrage können Sie Ihren Datensatz bearbeiten und die Daten zur Arbeit später unter „Meine Abschlussarbeit“ einsehen, bearbeiten sowie am Ende Ihre Ausarbeitung und Anhänge uploaden.

      Der Arbeitsaufwand für die Bachelorarbeit beträgt 12 ECTS-Punkte. Sie ist innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten, § 30, Abs. 5, Satz 1, SPOBa.

       

    • Gibt es die Möglichkeit, die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit zu verlängern?

      In Ausnahmefällen kann die ursprünglich auf 3 Monate begrenzte Bearbeitungszeit auf Antrag einmalig verlängert werden, aber höchstens um 1 Monat. In diesem (formlosen) Antrag müssen Gründe vorgebracht und nachgewiesen werden, die von Ihnen nicht zu vertreten sind. Dazu zählen - neben Krankheit - z. B. zeitliche Verzögerungen bei Rückläufen zu Umfragen oder bei der Lieferung von Hard- oder Software, die für die Bachelorarbeit benötigt wird.

      Die Entscheidung über eine Verlängerung der Bearbeitungszeit trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf der Grundlage einer Stellungnahme des Erstprüfers.