Hier geht es zum Lehrveranstaltungsplan. Für die eigenen Planungen kann der Lehrveranstaltungsplan zu Semesterbeginn aufgerufen werden: ab 01. März zu einem SoSe, ab 01. September zu einem WiSe. Im Lehrveranstaltungsplan sind die in der Studien- und Prüfungsordnung (kurz SPO) niedergelegten Module bzw. Teilmodule (Lehrveranstaltungen) für das jeweilige Semester zu finden.
Studienanfänger ab WiSe 2122 studieren nach der SPO Version 4.
Im Absatz "(9) Regelmäßiger Studienplan" der SPO finden Sie die Bezeichnungen der Lehrveranstaltungen (LV) und deren Art (V=Vorlesung, Ü=Übungen, S=Seminar, W=Workshop). Außerdem ist die jeweilige Stundenzahl pro Woche (SWS) angegeben. In manchen Fällen sind mehrere Lehrveranstaltungen in einem "Modul" zusammengefasst.
Der Tabelle im Absatz "(10) Prüfungsplan" können Sie in der letzten Spalte rechts außen die Prüfungsformen der benoteten Modul- oder Modulteilprüfungen entnehmen. Das Kürzel K90 beispielsweise steht für eine schriftliche Klausurprüfung von 90 Minuten Dauer.
Im Gegensatz zu diesen benoteten Prüfungen stehen unbenotete Leistungsnachweise – im Studentenjargon auch gerne "Scheine" genannt. Diese sind in der Form SP (= sonstige schriftliche oder praktische Arbeit), z.B. als schriftliche Ausarbeitung oder als Präsentation, vorlesungsbegleitend über das Semester hinweg zu erbringen.
Der Arbeitsaufwand, den Sie für ein Modul aufbringen sollten - also für die Vorlesungsbesuche, für die vorlesungsbegleitenden Leistungsnachweise und für die Vorbereitung auf die Prüfungen – wird durch so genannte ECTS-Punkte widergespiegelt: Nach dem European Credit Transfer System liegt die Arbeitslast eines Semesters in der Summe bei 30 ECTS-Punkten. 1 ECTS-Punkt entspricht einem zeitlichen Aufwand von 30 Arbeitsstunden; somit wird davon ausgegangen, dass Sie pro Semester ca. 30*30=900 Arbeitsstunden für Ihr Studium investieren(!).
Die ECTS-Punkte stellen gleichzeitig auch Gewichtungsfaktoren beim Berechnen der Durchschnittsnote über alle erbrachten benoteten Prüfungsleistungen hinweg dar.
In Ihrem eigenen Interesse machen Sie sich mit den Regelungen der SPO frühzeitig vertraut. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen dazu an uns wenden.