Betriebswirtschaftslehre

    Fragen Sie sich auch, was eigentlich genau ein Betriebswirt / eine Betriebswirtin macht? Wollen Sie wissen, unter welchen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontextbedingungen Unternehmen und ganze Volkswirtschaften agieren? Möchten Sie sich im Studium engagieren, kritisches Hinterfragen und moralisches Reflektionsvermögen entwickeln? Dann sind Sie bei uns richtig, wir haben das richtige Programm für Sie.

    Prüfungstermine

    BITTE BEACHTEN
    (Änderungen vorbehalten!)

    Prüfungstermine für die Wiederholungsprüfungen in BWB1 für das WS2324

        Stand: 26. Februar 2024


    Informationen zu Prüfungsangelegenheiten


    In diesem Bereich finden Sie viele wichtige Informationen über Vorschriften und Regelungen in unserem Prüfungssystem.

    Bei allen Fragen zu Prüfungsangelegenheiten informieren Sie sich bitte zunächst mit Hilfe der FAQs.

    Weitere Informationen zu Prüfungsfragen finden Sie auf der Webseite des zentralen Prüfungsamts.

    Falls Sie dort keine passende Antwort finden sollten oder sich bei Problemen beraten lassen wollen, können Sie den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss kontaktieren.

    Anerkennung von Prüfungsleistungen

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an einer anderen Hochschule/Universität erfolgreich erbracht wurden, anerkennen zu lassen. Das gilt auch für im Auslandsstudium erworbene Leistungsnachweise.

    Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Immatrikulation an der HTWG beim zuständigen Leiter des Prüfungsamtes (gleichzeitg Vorsitzender des Prüfungsausschusses BWL) zu stellen. Verwenden Sie hierzu das Formular Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsleistung – bitte verwenden Sie das *elektronisch ausfüllbare Formular.

    Die Angaben, die Sie zu Umfang (gemessen in ECTS-Punkten), Art der Prüfung und erzielter Note machen, sind durch Unterlagen der ehemaligen Hochschule oder des früheren Studiengangs nachzuweisen. Auch sollte eine Übersicht der Inhalte der andernorts absolvierten Lehrveranstaltungen (z.B. aus dem Modulhandbuch des bislang studierten Studienfaches) vorgelegt werden, um die Vergleichbarkeit zu überprüfen. Für all diese Nachweise sind Notenbescheinigungen und Modulhandbücher am besten geeignet.

    Für die Anerkennung sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen:

    1. Notenspiegel oder Einzelleistungsnachweis / Transcript of Academic Records
    2. Lehrveranstaltungsbeschreibungen (z.B. aus Studienführern, (kommentierten) Modulverzeichnissen, Teilmodulbeschreibungen, etc.) zu den von Ihnen erfolgreich absolvierten Fächern an einer anderen inländischen Fachhochschule oder Universität bzw. course descriptions, module descriptions, syllaby der jeweils absolvierten Fächer im Auslandsstudium
    3. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (ausfüllbar)


    Hier ist also einzutragen, welche der von Ihnen an der anderen Hochschule (im In- oder Ausland) erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für welche in der Konstanzer BWL abzulegenden Modul(teil)prüfungen anerkannt werden sollen. Dazu gehören auch die Angaben, an welcher Hochschule (im In- oder Ausland) die Prüfungsleistungen abgelegt wurden und in welchem Semester.
     

    1. Datenblatt zu Auslandsaufenthalten während des Studiums (ausfüllbar) - dringend mit abzugeben!!
      ==> gilt nur für im Auslandsstudium erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen!
       

    Sämtliche Unterlagen reichen Sie bitte im Studiengangsreferat (Frau Bethge) P 203 ein. Sind diese vollständig, werden sie dem Prüfungsausschussvorsitzenden (Prof. Dr. Grüninger) zur Begutachtung und Entscheidung vorgelegt und anschließend dem Zentralen Prüfungsamt (ZPA - Frau Auer) zur Verbuchung und Frau Zahn für die Studierendenakte weitergeleitet. Zu gegebener Zeit kann über das Portal Studienangelegenheiten die Verbuchung der anerkannten, extern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nachvollzogen werden.

    Eine gesonderte Nachricht zur Verbuchung der Noten erfolgt nicht!

    Nicht vollständig ausgefüllte und ohne Nachweise eingereichte Formulare/Anträge können nicht bearbeitet werden.


    Kooperation HTWG Konstanz und Universität Konstanz

    Seit 2011 besteht eine Kooperation zwischen der HTWG Konstanz und der Universität Konstanz zur gegenseitigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen.

    Die Prozessbeschreibung regelt den Ablauf. Den gesamten Wortlauf finden Sie über folgenden Download.

    In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich hierzu im Studiengangsreferat BWL beraten zu lassen, damit einer möglichen Anerkennung nichts im Wege steht.


    Anrechnung von Zusatzfächern

    Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Lehrveranstaltungsangeboten im Studium Generale, in Fremdsprachen oder im Auslandsstudium erbracht wurden, und die nicht als fester Bestandteil des BWL-Curriculums sondern zusätzlich belegt und erfolgreich absolviert wurden, können als Zusatzfächer auf Antrag gem. § 32 SPOBa AT bzw. § 25 SPOMa AT ins Abschlusszeugnis aufgenommen werden.

    Hierzu ist es erforderlich, bereits bei der Prüfungsanmeldung zu diesen Zusatzangeboten, also auf dem Formular bzw. in der elektronischen Vorlage, nicht nur die jeweils dazugehörige Prüfungsnummer mitanzugeben, sondern auch extra zu vermerken, dass das Fach als Zusatzfach ins Abschlusszeugnis aufgenommen werden soll. Das gilt für alle Fächer, die als Zusatzfächer zusätzlich belegt wurden.

    Dabei gilt: Wer bereits im Grundstudium Zusatzfächer belegt und erfolgreich absolviert hat, kann diese auf Antrag ins Bachelorzwischenzeugnis aufnehmen lassen. Wer Zusatzfächer im Hauptstudium belegt und erfolgreich absolviert hat, kann diese auf Antrag in das Abschlusszeugnis aufnehmen lassen.


    Freischalten der Noten

    Das Freischalten der Noten ist neu geregelt. Es gibt nicht mehr den einen Tag, an dem alle Noten veröffentlicht werden, sondern jeder Dozent/ jede Dozentin entscheidet selbst durch das Freigeben der eigenen Noten, wann diese für die Studierenden einzusehen sind.

    Sofern eine Prüfung nicht bestanden wurde und dies bereits der zweite Versuch für die Prüfung war oder die Fristen für das (Grund-)Studium bereits überschritten sind, dann ist ein Antrag auf die 2. Wiederholung der betreffenden Prüfung zu stellen.

    • Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung, wenn Sie im 2. Versuch eine benotete Prüfungsleistung nicht bestanden haben.
       
    • Antrag auf Fristverlängerung des Grund-/Hauptstudiums, wenn Sie für den Abschluss Grundstudiums mehr als 4 Semester bzw. den des Hauptstudiums mehr als 10 Semester benötigen.

    Bitte halten Sie sich an diese Fristen, falls Sie einen Antrag stellen müssen, da Sie ansonsten exmatrikuliert werden.

     

    Bei Rückfragen zum Thema Prüfungsangelegenheiten im Studiengang BWB wenden Sie sich bitte an folgende eMail-Adresse:

    pruefungsamt-bw@htwg-konstanz.de