Betriebswirtschaftslehre

    Fragen Sie sich auch, was eigentlich genau ein Betriebswirt / eine Betriebswirtin macht? Wollen Sie wissen, unter welchen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontextbedingungen Unternehmen und ganze Volkswirtschaften agieren? Möchten Sie sich im Studium engagieren, kritisches Hinterfragen und moralisches Reflektionsvermögen entwickeln? Dann sind Sie bei uns richtig, wir haben das richtige Programm für Sie.

    Prüfungstermine

    BITTE BEACHTEN
    (Änderungen vorbehalten!)

    Prüfungstermine Wh-Prüfungen BWB 1 - WiSe 2425

    Stand: 14. Februar 2025


    Informationen zu Prüfungsangelegenheiten


    In diesem Bereich finden Sie viele wichtige Informationen über Vorschriften und Regelungen in unserem Prüfungssystem.

    Bei allen Fragen zu Prüfungsangelegenheiten informieren Sie sich bitte zunächst mit Hilfe der FAQs.

    Weitere Informationen zu Prüfungsfragen finden Sie auf der Webseite des zentralen Prüfungsamts.

    Falls Sie dort keine passende Antwort finden sollten oder sich bei Problemen beraten lassen wollen, können Sie den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss kontaktieren.

     

    Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Zulassung zum ersten Semester

    Viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger bringen aus einem Vorstudium bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen mit. Und grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an einer anderen Hochschule/Universität erfolgreich erbracht wurden, anerkennen zu lassen. Das gilt auch für im Auslandsstudium erworbene Leistungsnachweise.

    Für die Anerkennung sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen und elektronisch einzureichen:

    1. Notenspiegel oder Einzelleistungsnachweis / Transcript of Academic Records
    2. Lehrveranstaltungsbeschreibungen (z.B. aus Studienführern, (kommentierten) Modulverzeichnissen, Teilmodulbeschreibungen, etc.) zu den von Ihnen erfolgreich absolvierten Fächern / course descriptions, module descriptions, syllaby der jeweils absolvierten Fächer im Auslandsstudium bzw. im vorangegangenen Studium
    3. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
      Hier ist einzutragen, welche der von Ihnen an der anderen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für welche in der Konstanzer BWL abzulegenden Modul(teil)prüfungen anerkannt werden sollen.
    4. Bei Anträgen auf Anerkennung von im Auslandsstudium erbrachten Prüfungsleistungen MUSS zwingend das Datenblatt zur Erfassung dieses Auslandsaufenthaltes ausgefüllt mit abgegeben werden. Ohne das erfolgt keine Verbuchung der Anerkennungen im Zentralen Prüfungsamt.
       

    Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen zum Thema Anerkennung.



    WICHTIG:  Der Antrag auf Anerkennung MUSS innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Immatrikulation gestellt werden.

    Sämtliche Unterlagen reichen Sie bitte im Studiengangsreferat (Frau Bethge) P 203 ein. Sind diese vollständig werden sie dem Prüfungsausschussvorsitzenden (Prof. Dr. Grüninger) zur Begutachtung und Entscheidung vorgelegt und bei positivem Entscheid sodann an das Zentrale Prüfungsamt (ZPA - Frau Auer) zur Verbuchung weitergeleitet.

    Eine gesonderte Nachricht zur Verbuchung der Noten erfolgt nicht.

    Nicht vollständig ausgefüllte und ohne Nachweise eingereichte Formulare/Anträge können nicht bearbeitet werden.

    Kooperation HTWG Konstanz und Universität Konstanz

    Teilnahme und Anmeldung von Prüfungen an der Universität Konstanz

    Seit 2011 besteht eine Kooperation zwischen der HTWG Konstanz und der Universität Konstanz zur gegenseitigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen.

    Die Prozessbeschreibung regelt den Ablauf. Den gesamten Wortlauf finden Sie über folgenden Download.

    In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich hierzu im Studiengangsreferat BWL beraten zu lassen, damit einer möglichen Anerkennung nichts im Wege steht.

    Sie sind HTWG-Student*in und möchten an der Uni eine Lehrveranstaltung besuchen?

    1. Kontaktieren Sie zu Semesterbeginn die Dozent*innen der betreffenden Lehrveranstaltung an der Universität und klären Sie die Teilnahme inkl. Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsabnahme.
    2. Kontaktieren Sie zu Semesterbeginn die*den zuständige*n HTWG-Prüfungsausschussvorsitzende*n (PAV) wegen der Anerkennung des Leistungsnachweises durch Unterschrift.
    3. Melden Sie während des Prüfungsanmeldezeitraums die Prüfungsleistung im Zentralen Prüfungsamt der HTWG mit Unterschrift der*des PAV an.
    4. Haben Sie den Leistungsnachweis bestanden, wenden Sie sich an den*die Uni-Dozent*in, um Ihre Bescheinigung abzuholen.
    5. Reichen Sie die Bescheinigung beim Zentralen Prüfungsamt der HTWG ein, das die Prüfungsergebnisse verbucht.
    6. Überprüfen Sie, ob Sie die Leistung im Portal Prüfungsangelegenheiten verbucht sehen können.

    Sie sind Student*in der Universität Konstanz und möchten bei uns Prüfungen ablegen?

    1. Kontaktieren Sie (= Uni-Student*in) zu Semesterbeginn die*den HTWG-Dozent*in der betreffenden Lehrveranstaltung und klären Sie Ihre Teilnahme inkl. Prüfungsabnahme.
    2. Kontaktieren Sie zu Semesterbeginn Ihre zuständige Studienfachberatung (SFB) der Uni und klären Sie die Anerkennung des Leistungsnachweises für Ihr Uni-Studium.
    3. Beantragen Sie mit Ihrer Uni-Immatrikulationsbescheinigung beim HTWG-Rechenzentrum einen Moodle- und Webmail-Zugang.
    4. Bei Bestehen des Leistungsnachweises, wenden Sie sich an den*die HTWG-Dozent*in, um Ihre Bescheinigung abzuholen.
    5. Reichen Sie den Schein zur Anerkennung bei Ihrer zuständigen SFB der Uni ein.


    Anrechnung von Zusatzfächern

    Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Lehrveranstaltungsangeboten im Studium Generale, in Fremdsprachen oder im Auslandsstudium erbracht wurden, und die nicht als fester Bestandteil des BWL-Curriculums sondern zusätzlich belegt und erfolgreich absolviert wurden, können als Zusatzfächer auf Antrag gem. § 32 SPOBa AT bzw. § 25 SPOMa AT ins Abschlusszeugnis aufgenommen werden.

    Hierzu ist es erforderlich, bereits bei der Prüfungsanmeldung zu diesen Zusatzangeboten, also auf dem Formular bzw. in der elektronischen Vorlage, nicht nur die jeweils dazugehörige Prüfungsnummer mitanzugeben, sondern auch extra zu vermerken, dass das Fach als Zusatzfach ins Abschlusszeugnis aufgenommen werden soll. Das gilt für alle Fächer, die als Zusatzfächer zusätzlich belegt wurden.

    Dabei gilt: Wer bereits im Grundstudium Zusatzfächer belegt und erfolgreich absolviert hat, kann diese auf Antrag ins Bachelorzwischenzeugnis aufnehmen lassen. Wer Zusatzfächer im Hauptstudium belegt und erfolgreich absolviert hat, kann diese auf Antrag in das Abschlusszeugnis aufnehmen lassen.


    Freischalten der Noten

    Das Freischalten der Noten ist neu geregelt. Es gibt nicht mehr den einen Tag, an dem alle Noten veröffentlicht werden, sondern jeder Dozent/ jede Dozentin entscheidet selbst durch das Freigeben der eigenen Noten, wann diese für die Studierenden einzusehen sind.

    Sofern eine Prüfung nicht bestanden wurde und dies bereits der zweite Versuch für die Prüfung war oder die Fristen für das (Grund-)Studium bereits überschritten sind, dann ist ein Antrag auf die 2. Wiederholung der betreffenden Prüfung zu stellen.

    • Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung, wenn Sie im 2. Versuch eine benotete Prüfungsleistung nicht bestanden haben.
       
    • Antrag auf Fristverlängerung des Grund-/Hauptstudiums, wenn Sie für den Abschluss Grundstudiums mehr als 4 Semester bzw. den des Hauptstudiums mehr als 10 Semester benötigen.

    Bitte halten Sie sich an diese Fristen, falls Sie einen Antrag stellen müssen, da Sie ansonsten exmatrikuliert werden.

     

    Bei Rückfragen zum Thema Prüfungsangelegenheiten im Studiengang BWB wenden Sie sich bitte an folgende eMail-Adresse:

    pruefungsamt-bw@htwg-konstanz.de