Wirtschaftsrecht

    ... schließt die Lücke zwischen Jura und BWL.

    Regelungen zu Anerkennungen

    Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang oder im Auslandsstudium erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

    Leistungen können dann anerkannt werden, wenn Sie nicht im Wesentlichen ungleich mit der zu ersetzenden Leistung sind. Das ist kein schematischer Vergleich sondern eine Prüfung, ob Sie die Kompetenzen, die Sie in Konstanz ewerben sollen, bereits so oder doch ziemlich ähnlich an Ihrer früheren Einrichtung bereits erworben haben. Natürlich müssen auch in etwa ECTS-Punkte und Inhalte übereinstimmen.

     

    Bitte nutzen Sie für den Antrag unser Antragsformular sowie die Tabelle – mit Ihren Antrag bestimmen Sie selbst die Reichweite der Anerkennung. Legen Sie dem Antrag als Nachweis eine Kopie der Scheine oder einen Auszug aus dem Notenkonto sowie die dazu gehörenden Modulbeschreibungen Ihrer früheren Hochschule bei. Nähere Informationen zu unserer Anerkennungspraxis finden im Merkblatt.

    Antrag auf Anerkennung

    Merkblatt zur Anerkennung

    Tabelle zu ersetzende Leistungen an der HTWG (SPO Version 3)

    Tabelle zu ersetzende Leistungen an der HTWG (SPO Version 4) ab dem Wintersemester 2021/22

    Der Antrag auf Anerkennung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Immatrikulation bzw. der Rückkehr aus dem Ausland gestellt werden.

     

    Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland (Auslandssemester)

    Die Anerkennung für Leistungen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums im Ausland erbracht haben, erfolgt nach etwas anderen Regeln bzw. erfordert weitere Unterlagen:

    • Bevor Sie ins Ausland gehen, schließen Sie mit dem zuständigen Auslandskoordinator ein sog. „Learning Agreement“ ab. Darin legen Sie gemeinsam mit dem Auslandskoordinator verbindlich fest, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen und auf welche Leistungen diese hier anerkannt werden. Dabei handelt es sich um eigenes Learning Agreement, das unabhängig vom Erasmus-Learning Agreement ist.
    • Vor Abreise informieren Sie bitte die Studentische Abteilung vorab über Ihren Auslandsaufenthalt und veranlassen Sie während Ihres Aufenthaltes im Prüfungsanmelde- und -abmeldezeitraum ggfs. einen Auslandsrücktritt.
    • Stellen Sie nach Ihrer Rückkehr bitte so bald wie möglich einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen (Frist beträgt laut SPO 3 Monate nach Rückkehr).

     

    Bei einer Anerkennung aufgrund eines studienbegleitenden Auslandsaufenthaltes müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Antrag auf Anerkennung (Formular s.o.)
    • Learning Agreement (nicht das Erasmus Learning Agreement)
    • Transcript of Records der ausländischen Hochschule
    • Formular für das Landesamt für Statistik

     

    Den Antrag reichen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem zuständigen Auslandskoordinator ein. Er sichtet die Unterlagen und gibt sie an das Prüfungsamt weiter.

     

    Formulare für die Auslandsanerkennungen

    Learning Agreement - Sie können die Vorlage für alle Hochschulen nutzen!

    Formular über statistische Angaben über Ihren Auslandsaufenthalt. Ohne dieses Formular darf die Anerkennung nicht ins Notenkonto eingetragen bzw. ein Zeugnis nicht erstellt werden.