Wirtschaftsrecht

    ... schließt die Lücke zwischen Jura und BWL.

    Regelungen zum Rücktritt und Attest

    Rücktritt

    Für einen Rücktritt nutzen Sie bitte zunächst einmal das Online-Verfahren. Sollte das aufgrund der Schließung des Studierendenportals etwa 14 Tage vor Beginn der Prüfungsphase nicht mehr möglich sein, können Sie auch noch mit Hilfe des schriftlichen Formulars zurücktreten. Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular im Sekretariat des Studiengangs rechtzeitig ab.

     

    Krankheitsfall am Prüfungstermin - Attest

    Sollten Sie an einem oder mehreren Prüfungsterminen erkrankt sein, können Sie sich mit einem ärztlichen Attest entschuldigen. Dazu müssen Sie zwingend das Attestformular der Hochschule benutzen, das Sie von Ihrem Arzt (bei spezifischen Erkrankungen von einem Facharzt) ausfüllen lassen müssen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Arzt unbedingt auch die Befunde/Diagnosen angibt. Denn: Der Prüfungsausschuss  entscheidet anhand dessen über die Prüfungsunfähigkeit, nicht Ihr Arzt. Das Attest muss unverzüglich, d.h. noch am Tag der Prüfung, spätestens jedoch einen Tag danach, an der HTWG im Studiengang (nicht im Zentralen Prüfungsamt) vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Original des Attests abgeben müssen, lediglich per Mail abgegebene Atteste reichen zur Glaubhaftmachung nicht aus. Nähere Informationen finden Sie auf der Rückseite des Attestformulars.

     

    Beide Formulare können Sie beim Zentralen Prüfungsamt im Download-Bereich herunterladen.