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    Applied AI Transformation Management

    Der Master Applied AI Transformation Management qualifiziert Sie für Führungsaufgaben in KI-getriebenen Transformationsprozessen. In drei Semestern lernen Sie, KI-Anwendungsfälle zu erkennen, wirtschaftlich zu bewerten und erfolgreich in Unternehmen umzusetzen: Von verantwortungsvoller KI-Governance bis zum produktiven Einsatz von KI-Systemen. Der englischsprachige Studiengang — alle Pflichtmodule und die Masterarbeit auf Englisch — verbindet wissenschaftliche Grundlagen mit praxisnahen Industrieprojekten und eröffnet vielfältige Karriereperspektiven in Industrie, Mittelstand und Beratung. Studieren Sie am Bodensee und gestalten Sie die KI-Transformation aktiv mit.

    Bewerbung und Zulassung MAI

    Bewerbung und Zulassung MAI

    Bewerbungsfristen

    Der MAI nimmt Bewerbungen sowohl für das Sommer- als auch für das Wintersemester an. Die Bewerbungsfristen folgen dem HTWG-Master-Standardraster:

    • Bewerbung zum Wintersemester: bis 1. Juni
    • Bewerbung zum Sommersemester: bis 1. Dezember
    • Erstkohorte Sommersemester 2027: Bewerbungsschluss 1. Dezember 2026

    Zugangsvoraussetzungen

    Zugangsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelorabschluss in einer der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder einer verwandten Fachrichtung mit einer Endnote von 2,5 oder besser. Darüber hinaus sind im grundständigen Studium nachzuweisen:

    • mindestens 20 ECTS-Punkte in den Fächern Mathematik, Informatik und/oder Statistik,
    • mindestens 20 ECTS in den Bereichen Wirtschaft, Management und Recht.

    Für den Zugang ist ein grundständiges Hochschulstudium im Umfang von 210 ECTS-Punkten nachzuweisen (§ 5 Abs. 1 ZuSMa). Ein Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Punkten schließt die Zulassung nicht aus: Sie erfolgt dann unter der Auflage, bis zum Abschluss des Masterstudiums weitere 30 ECTS-Punkte zu erwerben (§ 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 7 ZuSMa). Die dafür zu erbringenden Studienleistungen werden nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge festgelegt; Studien- und Prüfungsleistungen, die im Erststudium zusätzlich erbracht wurden, können angerechnet werden.

    Der Zulassungsantrag muss mit den Nachweisen bis zum Bewerbungsschluss vollständig online vorliegen. Kann ein Nachweis aus nachvollziehbaren Gründen erst später erbracht werden — etwa der Englischnachweis —, erfolgt die Zulassung unter der Bedingung, dass er innerhalb der von der Hochschule gesetzten Frist nachgereicht wird (§ 6 Abs. 5 ZuSMa).

    Liegt Ihr Abschlusszeugnis bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, weil einzelne Prüfungsleistungen fehlen, können Sie sich dennoch bewerben. Sie nehmen dann mit einer vorläufigen Durchschnittsnote am Auswahlverfahren teil, die aus den bisher erbrachten Prüfungsleistungen mit den für die Abschlussnote vorgesehenen Gewichtungen gebildet wird (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ZuSMa). Die Zulassung steht in diesem Fall unter dem Vorbehalt, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen vor Beginn der Vorlesungszeit erbracht und innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden (§ 6 Abs. 6 ZuSMa).

    Englischkenntnisse sind auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. Als Nachweise gelten insbesondere TOEFL iBT mit mindestens 95 Punkten, IELTS Academic mit mindestens 7,0 Punkten, Cambridge English: B2 First (FCE) oder höher oder ein abgeschlossenes englischsprachiges Hochschulstudium. Andere geeignete Nachweise sind möglich; über die Gleichwertigkeit entscheidet die Auswahlkommission. Der Sprachnachweis entfällt, wenn im grundständigen Hochschulstudium Lehrveranstaltungen in englischer Sprache im Umfang von mindestens 15 ECTS erfolgreich absolviert wurden.

    Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich, da das Studienprogramm vollständig in englischer Sprache angeboten und durchgeführt wird.

    Auswahlverfahren

    Das Auswahlverfahren ist einstufig und basiert auf der Bachelor-Abschlussnote und einer optionalen einschlägigen Berufstätigkeit nach Bachelorabschluss.

    Die Auswahlnote wird wie folgt ermittelt:

    Auswahlnote = Bachelor-Abschlussnote − Berufstätigkeits-Bonus.

    Der Berufstätigkeits-Bonus für eine einschlägige berufsbezogene Praxistätigkeit nach Bachelorabschluss beträgt:

    • ab neun Monaten: 0,1,
    • ab 21 Monaten: 0,2,
    • ab 33 Monaten: 0,3.

    Einschlägig sind insbesondere Tätigkeiten in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Transformation, Projektmanagement, Prozessmanagement, Produktmanagement, Innovationsmanagement, Softwareentwicklung, Data Science, Unternehmensentwicklung oder in vergleichbaren Bereichen.

    Ein Auswahlgespräch findet nicht statt. Ein fachspezifischer Studieneignungstest (z. B. GMAT, GRE) ist nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens.

    Quote für internationale Bewerberinnen und Bewerber

    Da der Studiengang vollständig in englischer Sprache durchgeführt wird, auf internationale Bewerberinnen und Bewerber ausgerichtet ist und zu einem international anschlussfähigen Hochschulgrad führt, gilt eine Quote für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, gemäß § 6a HZG BW in Verbindung mit § 33 HZVO BW in Höhe von 40 Prozent.

    Die Rangfolge auf der Liste für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber bestimmt sich nach der Bachelor-Abschlussnote. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Nicht in Anspruch genommene Studienplätze dieser Quote werden im allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.

    So bewerben Sie sich

    1. Bewerbungsunterlagen zusammenstellen. Hochschulzeugnis, Transcript, Englisch-Nachweis, gegebenenfalls Nachweise einschlägiger Berufstätigkeit. Bei ausländischen Bildungsnachweisen zusätzlich die Zeugnisanerkennung (siehe unten).
    2. Online-Bewerbung einreichen. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das zentrale HTWG-Bewerbungsportal innerhalb der jeweiligen Frist.
    3. Auswahl und Zulassungsbescheid. Die Zulassung erfolgt über eine Rangliste; ein Auswahlgespräch oder Eignungstest findet nicht statt.

    Internationale Bewerberinnen und Bewerber

    Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, gelten zusätzliche Anforderungen an Form und Nachweis Ihrer Unterlagen. Für die Online-Bewerbung laden Sie Ihre Unterlagen digital hoch; zur Immatrikulation sind die Originale oder amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen. Je nach Herkunftsland können weitere Nachweise zur Echtheit Ihrer Zeugnisse verlangt werden.

    Zeugnisanerkennung — bitte früh beginnen. Bei ausländischen Bildungsnachweisen ist der Bewerbung eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Vorbildung mit Angabe der Durchschnittsnote beizufügen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ZuSMa). Bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit erteilt sie das Studienkolleg Konstanz, bei deutscher Staatsangehörigkeit mit ausländischen Zeugnissen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Das Studienkolleg bearbeitet die Anträge nach Eingangsdatum, die Bearbeitung dauert mehrere Monate — die jeweils aktuelle Bearbeitungszeit steht auf der verlinkten Seite. Beginnen Sie damit deshalb unabhängig davon, dass das Bewerbungsportal für das Sommersemester erst Ende Oktober öffnet.

    Welche Unterlagen für Ihr Herkunftsland gefordert werden und in welcher Form Sie sie einreichen, klärt das Zentrale Studierendensekretariat der HTWG: www.htwg-konstanz.de/studsek. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss Kontakt auf — die Beschaffung von Beglaubigungen und beglaubigten Übersetzungen dauert je nach Land mehrere Wochen bis Monate.

    Fragen zu Visum und Aufenthaltserlaubnis beantwortet das International Office der HTWG: www.htwg-konstanz.de/studium/internationales-studium/willkommen

    Kosten. Für das Studium an der HTWG Konstanz fällt je Semester ein Semesterbeitrag an. Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR zahlen zusätzlich die vom Land Baden-Württemberg festgesetzte Studiengebühr für internationale Studierende in Höhe von 1.500 Euro je Semester. Von dieser Gebühr gibt es gesetzliche Ausnahmen und Befreiungen. Die jeweils geltenden Beträge, die Ausnahmen und das Verfahren finden Sie unter www.htwg-konstanz.de/studium/im-studium/kosten.

    Jetzt bewerben

    → Zur Online-Bewerbung beim HTWG-Bewerbungsportal

    Weiterführende Informationen zum Bewerbungsprozess und zur Studienorientierung: www.htwg-konstanz.de/zsb

    Maßgeblich ist die am 14. Juli 2026 beschlossene Zulassungssatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung.