Applied AI Transformation Management
Der Master Applied AI Transformation Management qualifiziert Sie für Führungsaufgaben in KI-getriebenen Transformationsprozessen. In drei Semestern lernen Sie, KI-Anwendungsfälle zu erkennen, wirtschaftlich zu bewerten und erfolgreich in Unternehmen umzusetzen: Von verantwortungsvoller KI-Governance bis zum produktiven Einsatz von KI-Systemen. Der englischsprachige Studiengang — alle Pflichtmodule und die Masterarbeit auf Englisch — verbindet wissenschaftliche Grundlagen mit praxisnahen Industrieprojekten und eröffnet vielfältige Karriereperspektiven in Industrie, Mittelstand und Beratung. Studieren Sie am Bodensee und gestalten Sie die KI-Transformation aktiv mit.
Bewerbung und Zulassung MAI

Bewerbungsfristen
Der MAI nimmt Bewerbungen sowohl für das Sommer- als auch für das Wintersemester an. Die Bewerbungsfristen folgen dem HTWG-Master-Standardraster:
- Bewerbung zum Wintersemester: bis 1. Juni
- Bewerbung zum Sommersemester: bis 1. Dezember
- Erstkohorte Sommersemester 2027: Bewerbungsschluss 1. Dezember 2026
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelorabschluss in einer der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder einer verwandten Fachrichtung mit einer Endnote von 2,5 oder besser. Darüber hinaus sind im grundständigen Studium nachzuweisen:
- mindestens 20 ECTS-Punkte im Fach Mathematik und/oder Statistik,
- mindestens 20 ECTS in den Bereichen Wirtschaft, Management und Recht.
Die Nachweise über die geforderten ECTS-Punkte müssen bis zum Bewerbungsschluss vollständig vorliegen; ein Nachreichen nach Fristende ist nicht möglich. Der Nachweis der Englischkenntnisse kann bis zum Vorlesungsbeginn nachgereicht werden; die Zulassung erfolgt in diesem Fall unter Vorbehalt.
Englischkenntnisse sind auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. Als Nachweise gelten insbesondere TOEFL iBT mit mindestens 95 Punkten, IELTS Academic mit mindestens 7,0 Punkten, Cambridge English: B2 First (FCE) oder höher oder ein abgeschlossenes englischsprachiges Hochschulstudium. Andere geeignete Nachweise sind möglich; über die Gleichwertigkeit entscheidet die Auswahlkommission. Der Sprachnachweis entfällt, wenn im grundständigen Hochschulstudium Lehrveranstaltungen in englischer Sprache im Umfang von mindestens 15 ECTS erfolgreich absolviert wurden.
Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich, da das Studienprogramm vollständig in englischer Sprache angeboten und durchgeführt wird.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist einstufig und basiert auf der Bachelor-Abschlussnote und einer optionalen einschlägigen Berufstätigkeit nach Bachelorabschluss.
Die Auswahlnote wird wie folgt ermittelt:
Auswahlnote = Bachelor-Abschlussnote − Berufstätigkeits-Bonus.
Der Berufstätigkeits-Bonus für eine einschlägige berufsbezogene Praxistätigkeit nach Bachelorabschluss beträgt:
- ab neun Monaten: 0,1,
- ab 21 Monaten: 0,2,
- ab 33 Monaten: 0,3.
Einschlägig sind insbesondere Tätigkeiten in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Transformation, Projektmanagement, Prozessmanagement, Produktmanagement, Innovationsmanagement, Softwareentwicklung, Data Science, Unternehmensentwicklung oder in vergleichbaren Bereichen.
Ein Auswahlgespräch findet nicht statt. Ein fachspezifischer Studieneignungstest (z. B. GMAT, GRE) ist nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens.
Quote für internationale Bewerberinnen und Bewerber
Da der Studiengang vollständig in englischer Sprache durchgeführt wird, auf internationale Bewerberinnen und Bewerber ausgerichtet ist und zu einem international anschlussfähigen Hochschulgrad führt, gilt eine Quote für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, gemäß § 6a HZG BW in Verbindung mit § 33 HZVO BW in Höhe von 40 Prozent.
Die Rangfolge auf der Liste für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber bestimmt sich nach der Bachelor-Abschlussnote. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Nicht in Anspruch genommene Studienplätze dieser Quote werden im allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.
So bewerben Sie sich
- Bewerbungsunterlagen zusammenstellen. Hochschulzeugnis, Transcript, Englisch-Nachweis, gegebenenfalls Nachweise einschlägiger Berufstätigkeit.
- Online-Bewerbung einreichen. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das zentrale HTWG-Bewerbungsportal innerhalb der jeweiligen Frist.
- Auswahl und Zulassungsbescheid. Die Zulassung erfolgt über eine Rangliste; ein Auswahlgespräch oder Eignungstest findet nicht statt.
Internationale Bewerberinnen und Bewerber
Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, gelten zusätzliche Anforderungen an Form und Nachweis Ihrer Unterlagen. Für die Online-Bewerbung laden Sie Ihre Unterlagen digital hoch; zur Immatrikulation sind die Originale oder amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen. Je nach Herkunftsland können weitere Nachweise zur Echtheit Ihrer Zeugnisse verlangt werden.
Welche Unterlagen für Ihr Herkunftsland gefordert werden und in welcher Form Sie sie einreichen, klärt das Zentrale Studierendensekretariat der HTWG: www.htwg-konstanz.de/studsek. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss Kontakt auf — die Beschaffung von Beglaubigungen und beglaubigten Übersetzungen dauert je nach Land mehrere Wochen bis Monate.
Fragen zu Visum und Aufenthaltserlaubnis beantwortet das International Office der HTWG: www.htwg-konstanz.de/studium/internationales-studium/willkommen
Kosten. Für das Studium an der HTWG Konstanz fällt je Semester ein Semesterbeitrag an. Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR zahlen zusätzlich die vom Land Baden-Württemberg festgesetzte Studiengebühr für internationale Studierende in Höhe von 1.500 Euro je Semester. Von dieser Gebühr gibt es gesetzliche Ausnahmen und Befreiungen. Die jeweils geltenden Beträge, die Ausnahmen und das Verfahren finden Sie unter www.htwg-konstanz.de/studium/im-studium/kosten.
Jetzt bewerben
Weiterführende Informationen zum Bewerbungsprozess und zur Studienorientierung: www.htwg-konstanz.de/zsb
Maßgeblich ist die am 14. Juli 2026 beschlossene Zulassungssatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung.