Praktikantenamt
Das Praktische Studiensemester im Bachelor-Studium
Das Praktische Studiensemester (PSS) ist fester Bestandteil des Bachelor-Studiums an der Hochschule Konstanz, vgl. hierzu § 8 Allgemeiner Teil der Studien- und Prüfungsordnung. Sein Hauptbestandteil ist ein mindestens 20-wöchiges Pflichtpraktikum in einem Unternehmen, welches im 5. Semester absolviert wird. An der Hochschule wird das Praktikum durch Veranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung ergänzt.
Zielsetzung
Im Mittelpunkt des PSS sollte ein Projekt stehen. Die Studierenden sollten ihr im Studium erarbeitetes Wissen im Rahmen eigenständiger Projektarbeit, zum Beispiel durch die Einbringung von Ideen oder durch die Übernahme von Verantwortung für Aufgaben, weiter vertiefen und so einen umfassenden Überblick über ein Aufgabengebiet oder auch über einen Unternehmensbereich gewinnen. Ferner sollte das PSS auch Anhaltspunkte und Orientierung für eine künftige Berufstätigkeit geben. Darüber hinaus sollten die Studierenden in dieser Zeit die Chance nutzen, Ideen für eine praxisbezogene Bachelorarbeit zu entwickeln.
Um die sprachlichen und fachlichen Kompetenzen in einem internationalen wirtschaftlichen Kontext weiter auszubauen und zu ergänzen, und auch um den persönlichen Erfahrungshorizont um die Herausforderungen eines anderen kulturellen Umfeldes zu erweitern, sollte ein Praktikum im Ausland in Erwägung gezogen werden.
Suche nach einem Praktikumsplatz
Die Studierenden sind für die Suche nach einem geeigneten Praktikum selbst verantwortlich. Das Praktikantenamt stellt in seinem MOODLE-Kurs Informationen rund um das Thema Praktikum zur Verfügung. Dieser Kurs enthält auch den Link zum zentralen Stellen- und Karriereportal der Hochschule Konstanz.
Dauer des Praxissemesters
Das PSS muss mindestens 95 Anwesenheitstage (dies entspricht ca. 20 Wochen) umfassen. Urlaubstage und eventuelle Krankheitstage zählen nicht als Anwesenheitstag und sind somit hinzuzurechnen / im Vorfeld einzukalkulieren. Wir empfehlen grundsätzlich eine Praktikumsdauer von 6 Monaten.
Verträge
Die Praktikantenverträge sowie der Antrag auf Zulassung (Datei mit dem Antragsformular zum Ausfüllen herunterladen) zum integrierten Praktischen Studiensemester müssen vor Beginn der Tätigkeit per Mail an das Praktikantenamt BWL (praktikum-bwl@htwg-konstanz.de) gesendet werden. Dort werden sie auf ihre Eignung geprüft. Hinsichtlich der Eignung von Praxisstellen berät das Praktikantenamt BWL auf Anfrage im Vorfeld.
Vorbereitung
Die PSS-Vorbereitung umfasst Pflichttermine für die Studierenden, die beispielsweise den Bewerbungsprozess, die richtige Auswahl eines Unternehmens, das soziale Verhalten im Unternehmen und die Aspekte eines Praktikums im Ausland thematisieren. Weitere Veranstaltungen fördern gezielt Kompetenzen für die Konzeption und Durchführung von Projekten. Der Erfahrungsaustausch unter den Studierenden wird durch Veranstaltungen wie den ‚Jahrmarkt der Praxiserfahrungen’ gewährleistet.
Nachbereitung
Die Nachbereitung ist in erster Linie eine Reflektion der Erfahrungen. Die Studierenden organisieren selbständig den ‚Jahrmarkt der Praxiserfahrungen’, zu dem sie die jüngeren Semester einladen, um ihre Erfahrungen im Bewerbungsprozess, im Praktikum selbst und auch bezüglich des Berichtes vorzustellen. Bestandteil der Reflektion ist auch eine Broschüre mit relevanten Adressen und Kontakten, einer Kurzbeschreibung des Praktikums und einem kurzen Fazit für die eingeladenen Studierenden.
Praxissemesterbericht
Kern der Nachbereitung ist die Erstellung eines qualifizierten Berichtes zum PSS, der vom Leiter des Praktikantenamtes begutachtet wird (i.S.v. bestanden/ nicht bestanden). Der PSS- Bericht sollte ca. 20-25 Seiten umfassen und folgende Punkte beinhalten:
- kurze Beschreibung des Unternehmens (z.B. Entwicklung, Branche, Organisation)
- Ablauf des Praktikums unter Angabe der durchlaufenen Abteilungen und der Vorort ausgeübten Tätigkeiten (Inhalt, Umfang und Dauer der einzelnen Tätigkeiten)
- eine ausführliche Darstellung der selbst bearbeiteten Aufgaben und Themen (Hauptteil des Berichts!), kurzes Fazit (Wertung des Praktikums).
Ebenfalls sind vorzulegen:
- eine Bescheinigung über die Zahl der Anwesenheitstage (diese kann auch im Zeugnis enthalten sein), sowie
- eine zweiseitige Kurzfassung des Berichtes und der ausgefüllte Evaluierungsbogen zur Weitergabe der Erfahrungen an Folgesemester.
Der Bericht ist von einem Vertreter des Unternehmens zu unterschreiben und fristgerecht zusammen mit dem Zeugnis beim Praktikantenamt abzugeben. Ein einfaches Zeugnis ist ausreichend. Für spätere Bewerbungen sollte allerdings ein qualifiziertes Zeugnis gefordert werden.
Anerkennung
Voraussetzung für die Anerkennung:
- Teilnahme an allen Pflichtveranstaltungen der Vor- und Nachbereitung
- fristgerechte Abgabe eines vom Unternehmen genehmigten und unterzeichneten Berichtes inklusive aller zusätzlichen Bestandteile wie die Bescheinigung über die Zahl der Anwesenheitstage, der zweiseitige Kurzbericht und der ausgefüllte Evaluierungsbogen
- Abgabe eines Zeugnisses
Bei nicht fristgerechter Abgabe muss ein Antrag auf Verlängerung der Frist beim Leiter des Praktikantenamtes gestellt werden.
Die Sprechzeiten des Praktikantenamtes sind nachfolgend aufgeführt und hängen jeweils zu Semesterbeginn am Büro des Praktikantenamtes
P 205 aus.
Serviceleistungen des Praktikantenamtes:
- Beratung bei der Auswahl geeigneter Unternehmen (Praxisstellen)
- Prüfung und Genehmigung von Anträgen und Praktikumsverträgen auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester (PSS)
- Informationsmaterial zu potenziellen Praktikantenplätzen von Unternehmen
- Beratung zu Bewerbungsmodalitäten im internationalen Kontext.
Alle praxissemesterrelevanten Formulare werden im MOODLE-Kurs [Informationen des Praktikantenamtes BW + Stellenbörse] eingepflegt, so dass die Recherche und Bearbeitung der Unterlagen von überall her möglich ist.
Anbieter von Praktikumsstellen oder anderen Angeboten wenden sich bitte direkt an das zentrale Karriereportal der HTWG Konstanz.
Urteil der Praxis:
„Die Absolvierung geeigneter studienbegleitender Praktika ist heute eines der wichtigsten Kriterien bei der Einstellung von Nachwuchskräften. Wurde ein erfolgreiches Praktikum im Ausland absolviert, zählt dies doppelt.“