Betriebswirtschaftslehre
Fragen Sie sich auch, was eigentlich genau ein Betriebswirt / eine Betriebswirtin macht? Wollen Sie wissen, unter welchen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontextbedingungen Unternehmen und ganze Volkswirtschaften agieren? Möchten Sie sich im Studium engagieren, kritisches Hinterfragen und moralisches Reflektionsvermögen entwickeln? Dann sind Sie bei uns richtig, wir haben das richtige Programm für Sie.
Studienstart an der HTWG Konstanz
Engagierte Hochschulangehörige haben auf diesen Seiten eine Vielzahl an Informationen zusammengetragen, die Ihnen den Studienstart erleichtern sollen.
Alles zum Ein- und Nachlesen finden Sie hier: Ankommen im Studium
Wichtige Links für den Studienstart
Studieren mit besonderem Bedarf
Behinderung/Chronische Erkrankung, Pflegende,
Eltern, Probleme/Krisen
Aktuelle Informationen für werdende Mütter
Mutterschutz für Studentinnen
Das Online-Seminar "Gut ins Studium kommen" hält umfassende Zusatzinformationen zum Studienbeginn bereit.
Unsere Fachschaft WS-BW kann bei Interesse hier kontaktiert werden:
Fachschaft WS-BWL
Interessierte sind immer willkommen
Erstsemestereinführung in der Konstanzer BWL
Seit Bestehen der Konstanzer BWL gibt es vor Vorlesungsbeginn die Erstsemestereinführung. Die neuen BWL-Studierenden lernen sich dabei noch vor der offiziellen Einführung durch die Hochschule kennen. An diesem Tag stellen sich die Lehrenden sowie die Mitarbeiter*innen und die Studierenden des zweiten Semesters sowie der Fachschaft BWL-WS vor.
In ungezwungener Atmosphäre erhalten die "Neuen" Informationen zur Hochschule und ihrem Studiengang, den wichtigsten "Spielregeln" und unseren Erwartungen an sie. Danach trifft man sich zu einem kleinen Stehempfang und erstem "Beschnuppern". Schließlich übernehmen die Studierenden des zweiten Semesters und die Fachschaft BWL-WS die neuen Erstsemesterkommiliton*innen und gestalten den weiteren Verlauf der Einführung sowie den weiteren Tagesverlauf.
Studienverlauf
Das Studium gliedert sich in 7 Semester mit einem Praktischen Studiensemester im 5. Semester.
... und Besonderes
Im 2., 3. und 4. Semester ist Wirtschaftsenglisch als Pflichtfach vorgesehen mit dem Ziel, unsere Absolvent*innen in dieser Fremdsprache fit und verhandlungssicher für den (internationalen) Arbeitsmarkt zu machen.
Im 4. und 6. Semester befassen sich unsere Studierenden im Studium darüber hinaus - und das ist etwas Besonderes an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften - systematisch mit Fragen von Ethik und Moral beim Wirtschaften. Schließlich können neben dem Pflichtcurriculum im 6. und 7. Semester im Bereich der Wahlpflichtfächer entweder weitere Femdsprachen oder andere Lehrveranstaltungen aus einem Wahlpflichtkatalog nach eigenem Interesse ausgewählt werden.
Nach Möglichkeit finden in größerem Umfang im Pflicht- sowie im Wahlpflichtbereich die Lehrveranstaltungen in englischer Sprache statt, um die Sprachkompetenz über den Fremdsprachenunterricht hinaus weiter zu vertiefen.
Noch ein Wort zur Spezialisierung im Studium ...
Wie schon beschrieben, haben wir uns beim Entwurf des BWL-Studienprogramms bewusst für einen generalistischen Ansatz im Studienprogramm der BWL entschieden. Das bedeutet, dass es in der Konstanzer BWL KEINE im Studienplan definierten Schwerpunkte/Vertiefungsrichtungen gibt. Gleichwohl gibt es im Rahmen des Studienverlaufes durchaus die Möglichkeit, durch interessengeleitete Studiengestaltung eine individuelle Schwerpunktsetzung zu verwirklichen. Dies geschieht z.B. durch
- die Wahl des Unternehmens/der Unternehmensgröße, der Branche, des konkreten Aufgabenbereiches im Rahmen des Praktischen Studiensemesters,
- die Wahl der Themen in den Wahlpflichtfächern (BWB6 und BWB7),
- die Wahl des Themas im Projekt-Kolloquium (BWB7),
- die Integration von Auslandsstudienaufenthalten (Auslandsstudium, Auslandspraktikum, etc.)
- oder auch durch die Wahl des Themas für die Bachelorarbeit.
Was bedeutet das für mich?
Alle diese Optionen ermöglichen eine individuelle Schwerpunktsetzung im Studium und sind nicht bereits durch die inhaltliche Ausrichtung des Studienprogrammes von vorneherein gegeben.
Hier finden Sie die Studienstruktur in einem kompakten Überblick.
Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Zulassung zum ersten Semester
Viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger bringen aus einem Vorstudium bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen mit. Und grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an einer anderen Hochschule/Universität erfolgreich erbracht wurden, anerkennen zu lassen. Das gilt auch für im Auslandsstudium erworbene Leistungsnachweise.
Für die Anerkennung sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen und elektronisch einzureichen:
- Notenspiegel oder Einzelleistungsnachweis / Transcript of Academic Records
- Lehrveranstaltungsbeschreibungen (z.B. aus Studienführern, (kommentierten) Modulverzeichnissen, Teilmodulbeschreibungen, etc.) zu den von Ihnen erfolgreich absolvierten Fächern / course descriptions, module descriptions, syllaby der jeweils absolvierten Fächer im Auslandsstudium bzw. im vorangegangenen Studium
- Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Hier ist einzutragen, welche der von Ihnen an der anderen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für welche in der Konstanzer BWL abzulegenden Modul(teil)prüfungen anerkannt werden sollen.
Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen zum Thema Anerkennung.
WICHTIG: Der Antrag auf Anerkennung MUSS innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Immatrikulation gestellt werden.
Sämtliche Unterlagen reichen Sie bitte im Studiengangsreferat (Frau Bethge) P 203 ein. Sind diese vollständig werden sie dem Prüfungsausschussvorsitzenden (Prof. Dr. Grüninger) zur Begutachtung und Entscheidung vorgelegt und bei positivem Entscheid sodann an das Zentrale Prüfungsamt (ZPA - Frau Auer) zur Verbuchung weitergeleitet.
Eine gesonderte Nachricht zur Verbuchung der Noten erfolgt nicht.
Nicht vollständig ausgefüllte und ohne Nachweise eingereichte Formulare/Anträge können nicht bearbeitet werden.
Informationen des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA) zum Thema Anerkennung
Dieser Link führt Sie zu weiteren Informationen des ZPA zum Thema Anerkennnungen.