Process Engineering Umwelt / Lebensmittel

    Die folgenden nach Semestern gegliederten Informationen sollen dir helfen, dich im Studium und an der Hochschule schneller und einfacher zu orientieren. Am besten du liest die Infos bevor das jeweilige Semester begonnen hat. Insbesondere zum Studienstart beachte bitte auch den Hochschul-Link

    FAQ - Häufige Fragen rund um's Studium

    • Studienstart

      Einführungsveranstaltung des Studiengangs

      Im Rahmen der Einführungsveranstaltung lernst du das Team der Lehrenden und Mitarbeitenden persönlich kennen. Du erfährst organisatorische Details und wirst mit diversen Ansprechpersonen bekannt gemacht. Auch Vertreter*innen der Fachschaft Maschinenbau stellen sich kurz vor.

      Termin Erstsemesterveranstaltung PEB

       



      Einführungsveranstaltung AstA

       

      Die Vorlesungszeit startet mit den zentralen Einführungstagen durch den Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA). Hier erfährst du alles Wichtige über dein Studium und die HTWG:

      • Führungen durch Rechenzentrum, Mensa und Bibliothek
      • Studienablauf und -zeiten
      • Ansprechpersonen der Fakultät und der Hochschule


      Der Terminplan für die Einführungstage des Asta erscheint etwa 4 Wochen vor Semesterbeginn.

      Hier geht es zum ASTA

       

       

    • 1. Semester

      Assessmentsemester - was heißt das?

      Das erste Studiensemester ist ein sog. Assessmentsemester. Neben den Fachgrundlagen soll es die Lern- und Arbeitstechniken für ein erfolgreiches Studium vermitteln. Seitens des Studiengangs wird die Studierfähigkeit gefördert und überprüft. Gleichzeitig sollen die Studierenden frühzeitig erkennen, ob der Studiengang für sie geeignet ist. Bezüglich der Modul(teil)prüfungen gelten im Assessmentsemester besondere Regelungen:

      • Terminierte Prüfungen: Die Modul(teil)prüfungen, die als Klausuren oder mündliche Prüfungen zu erbringen sind, finden während des Prüfungszeitraumes unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit des jeweiligen Studiensemesters statt. Dabei ist es so, dass alle Prüfungen des Assessmanetsemesters terminiert sind, was so viel heißt, dass du die Prüfungen antreten musst. Ein Rücktritt ist nur krankheitsbedingt und bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
         
      • Zweiter Prüfungszeitraum:  Im Assessmentsemester wird ein zweiter Prüfungszeitraum am Ende der vorlesungsfreien Zeit bzw. zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters angeboten. Auf diese Weise hast du die Möglichkeit nicht bestandene Prüfungen zeitnah zu wiederholen.
         

       

    • 2. Semester
      • Kann ich eine Klausur des Grundstudiums „schieben“? Im Prinzip nein, da sämtliche Modul(teil)-prüfungen des Grundstudiums (1. und 2. Semester) terminiert sind. Folgende Ausnahme ist möglich: Auf Antrag kann vom Prüfungsausschuss der Rücktritt von max. zwei Wiederholungsprüfungen im zweiten Prüfungszeitraum des 1. Semesters genehmigt werden.
         
      • Was muss ich abgeschlossen haben, um ins 3. Semester zugelassen zu werden? Das dritte Semester gehört schon zum Hauptstudium. Die Studien-und Prüfungsordnung sieht vor, dass die Zulassung zu den Modulprüfungen des Hauptstudiums nur dann erfolgen darf, wenn höchstens zwei Modul(teil)prüfungen des Grundstudiums noch nicht bestanden sind. Das heißt, sobald mehr als zwei Prüfungen aus den ersten beiden Semestern nicht bestanden sind, darf man nicht mit dem dritten Semester beginnen. Als Modulteilprüfung zählt auch ein "Schein", das heißt, es ist unabhängig davon, ob es sich um benotete oder unbenotete Teilprüfungen handelt.
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      • Wann erhalte ich mein Zwischenzeugnis? Die Bachelorzwischenprüfung ist bestanden, wenn alle Modul(teil)prüfungen des Grundstudiums bestanden sind.
         
      • Fließen die Noten des Grundstudiums in meine Abschlussnote ein? Nein. In deiner Abschlussnote werden nur die Noten des Hauptstudiums gewertet.
         
      • Härtefallanträge: Wer bei den Nachprüfungen zu Beginn des 2. Semesters erneut durchfällt, darf nur dann weiterstudieren, wenn ein Antrag auf Drittprüfung (ein sogenannter "Härtefallantrag") gestellt und vom Prüfungsausschuss genehmigt wird. Der Härtefallantrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Der AStA der Hochschule bietet eine Härteantragsberatung an.