Die betreuuenden Professorinnen und Professoren sind von Amtswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet (Beamtenstatusgesetz §37(1)) und werden im Rahmen von studentischen Arbeiten daher keine weitergehenden Geheimhaltungsvereinbarungen gegenüber Industrieunternehmen unterzeichnen.
Du kannst dieses Dokument gerne bei Fragen zur Geheimhaltung weiterleiten, bzw. dich darauf berufen.