Verfahrens- und Umwelttechnik: unser Green-Tech Studiengang

    Nicht nur am Morgen in der Zahnpasta und in der Kaffeetasse, nein, "undercover" begleitet sie uns durch den Tag und sie steckt in so ziemlich allen Produkten, die uns umgeben – die Verfahrens- und Umwelttechnik. Sie trägt dazu bei, den Ressourcenverbrauch zu minimieren, das Klima zu schützen und schon begangene Schäden zu reparieren – ein Berufsfeld mit Zukunft! Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Sinnhaftigkeit sind bei uns mehr als nur Schlagwörter.

    Die folgenden nach Semestern gegliederten Informationen soll dir helfen dich im Studium und an der Hochschule schneller und einfacher zu orientieren. Am besten du liest die Infos bevor das jeweilige Semester begonnen hat. Insbesondere zum Studienstart beachte bitte auch den Hochschul-Link

    FAQ - Häufige Fragen rund um's Studium

    • Studienstart

       

      Einführungsveranstaltung des Studiengangs

      Im Rahmen der Einführungsveranstaltung lernst du das Team der Lehrenden und Mitarbeitenden persönlich kennen. Du erfährst organisatorische Details und wirst mit diversen Ansprechpersonen bekannt gemacht.

      Die Einführungsveranstaltung für VUB findet statt am

      Dienstag, 01.10.2024
      17:30 Uhr
      Gebäude/ Raum H208

      VUB Erstsemesterinfo I Präsentation



      Einführungsveranstaltung AstA

      Die Vorlesungszeit startet mit den zentralen Einführungstagen durch den Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA). Hier erfährst du alles Wichtige über dein Studium und die HTWG:

      • Führungen durch Rechenzentrum, Mensa und Bibliothek
      • Studienablauf und -zeiten
      • Ansprechppersonen der Fakultät und der Hochschule


      Der Terminplan für die Einführungstage des Asta erscheint etwa 4 Wochen vor Semesterbeginn.

       

       

    • 1. Semester

      Assessmentsemester - was heißt das?

      Das erste Studiensemester ist ein sog. Assessmentsemester. Neben den Fachgrundlagen soll es die Lern- und Arbeitstechniken für ein erfolgreiches Studium vermitteln. Seitens des Studiengangs wird die Studierfähigkeit gefördert und überprüft. Gleichzeitig sollen die Studierenden frühzeitig erkennen, ob der Studiengang für sie geeignet ist. Bezüglich der Modul(teil)prüfungen gelten im Assessmentsemester besondere Regelungen:

      • Terminierte Prüfungen: Die Modul(teil)prüfungen, die als Klausuren oder mündliche Prüfungen zu erbringen sind, finden während des Prüfungszeitraumes unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit des jeweiligen Studiensemesters statt. Dabei ist es so, dass alle Prüfungen des Assessmanetsemesters terminiert sind, was so viel heißt, dass du die Prüfungen antreten musst. Ein Rücktritt ist nur krankheitsbedingt und bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
         
      • Zweiter Prüfungszeitraum:  Im Assessmentsemester wird ein zweiter Prüfungszeitraum am Ende der vorlesungsfreien Zeit bzw. zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters angeboten. Auf diese Weise hast du die Möglichkeit nicht bestandene Prüfungen zeitnah zu wiederholen.
         

      Wichtig: Im Studiengang VUB gelten die oben dargestellten Regelungen auch für das zweite Studiensemester!

      Was du in den ersten Tagen und Wochen erledigen solltest:

       

      • Semestersprecherin/Semestersprecher: Bitte wählt in eurem Semester eine Ansprechperson für die Lehrenden und die Studiengangsleitung.
         
      • Passbild/ Bilderliste: In der ersten Woche erstellen wir eine Namensliste mit Bildern, so dass die Lehrenden sich eure Namen schnell einprägen können. Die Bilder werden vor oder nach einer Vorlesung gemacht.
         
      • Account im Rechenzentrum: Aktiviere deinen Email-Account im Rechenzentrum. Dein HTWG-Email-Account wird für die gesamte Kommunikation zwischen dir und der Hochschule verwendet. Denke ggf. daran, deinen Account mit deinem privaten Email-Account zu verbinden. Bei Fragen hilft dir die Service-Stelle des Rechenzentrums.
         
      • Lernplattform moodle: Für fast alle Lehrveranstaltungen existiert auf der Lernplattform Moodle ein vorlesungsspezifischer Kurs. Dort findest du wichtige Vorlesungsunterlagen, Übungsaufgaben etc.. Du musst dich zu Beginn des Semesters für den jeweiligen moodle-Kurs anmelden. Das zugehörige Passwort erhälst du in der Vorlesung. Von den Dozenten/innen werden wichtige Informationen über die Email-Liste des moodle-Kurses verteilt, d.h. wer nicht im Kurs ist, bekommt nichts mit.
         
      • Taschenrechner: In den Klausuren des Grundstudiums wird i.d.R. nur ein einfacher Taschenrechner ohne Graphik-Display und Solver zugelassen. Es bietet sich an, den gleichen einfachen Taschenrechner bereits in den Vorlesungen und Vor- und Nachbereitungen zuhause zu nutzen.

       

    • 2. Semester
      • Kann ich eine Klausur des Grundstudiums „schieben“? Im Prinzip nein, da sämtliche Modul(teil)-prüfungen des Grundstudiums (1. und 2. Semester) terminiert sind. Folgende Ausnahme ist möglich: Auf Antrag kann vom Prüfungsausschuss der Rücktritt von max. zwei Wiederholungsprüfungen im zweiten Prüfungszeitraum des 1. Semesters genehmigt werden.
         
      • Was muss ich abgeschlossen haben, um ins 3. Semester zugelassen zu werden? Das dritte Semester gehört schon zum Hauptstudium. Um zum Hauptstudium zugelassen zu werden, muss das Vorpraktikum zwingend abgeschlossen und anerkannt sein. Die Studien-und Prüfungsordnung sieht außerdem vor, dass die Zulassung zu den Modulprüfungen des Hauptstudiums nur dann erfolgen darf, wenn höchstens zwei Modul(teil)prüfungen des Grundstudiums noch nicht bestanden sind. Das heißt, sobald mehr als zwei Prüfungen aus den ersten beiden Semestern nicht bestanden sind, darf man nicht mit dem dritten Semester beginnen. Als Modulteilprüfung zählt auch ein "Schein", das heißt, es ist unabhängig davon, ob es sich um benotete oder unbenotete Teilprüfungen handelt.
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      • Wann erhalte ich mein Zwischenzeugnis? Die Bachelorzwischenprüfung ist bestanden, wenn alle Modul(teil)prüfungen des Grundstudiums bestanden sind und das vorgeschriebene Vorpraktikum erbracht wurde.
         
      • Fließen die Noten des Grundstudiums in meine Abschlussnote ein? Nein. In deiner Abschlussnote werden nur die Noten des Hauptstudiums gewertet.
      • Härtefallanträge: Wer bei den Nachprüfungen zu Beginn des 2. Semesters erneut durchfällt, darf nur dann weiterstudieren, wenn ein Antrag auf Drittprüfung (ein sogenannter "Härtefallantrag") gestellt und vom Prüfungsausschuss genehmigt wird. Der Härtefallantrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Bitte beachte die Fristen, die am Schwarzen Brett im Gebäude H ausgehängt werden. Der AStA der Hochschule bietet eine Härteantragsberatung an.
    • Auslandssemester

      Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums kannst du für ein Semester an eine Partner-Hochschule ins Ausland gehen. Welcher Zeitpunkt hier am besten passt, besprichst du frühzeitig mit der Studiengangsleitung. Nach Absprache kannst du im Auslandssemester Leistungen erbringen, die dir an der HTWG angerechnet werden. Du kannst dich im Akademischen Auslandsamt über einen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule (eine Liste mit Partnerhochschulen kannst du auf der Seite des Akademischen Auslandamtes finden) oder als Freemover (freie Wahl der Hochschule/ Universität) informieren. Denke daran, dass die Planung für eine Auslandssemester mindestens ein Jahr in Anspruch nimmt. Infomiere dich also rechtzeitig.

       

    • 3. Semester

      Wahlpflichtfächer

      Bereits ab dem 3. Semester kannst du Wahlpflichtfächer (Wahlpflicht allgemein) belegen. Den Wahlpflichtkatalog findest du im Bereich Downloads.

    • 4. Semester

      Vorbereitung des praktischen Studiensemesters (PSS)

      Zu Beginn des 4. Studiensemesters findet eine Info-Veranstaltung des Praktikantenamts statt. Darin werden wichtige Hinweise zur Planung und Durchführung des PSS gegeben. Insbesondere erhälst du eine Liste mit Firmen und Kontaktadressen, bei denen VU-Studierende in der Vergangenheit ihr Praxissemester absolviert haben. Lese dir unbedingt die Richtlinien für das praktische Studiensemester im Bereich Downloads durch. Für das PSS ist ein Moodle-Kurs eingerichtet. Bitte trage dich in die Kursliste ein und lese die dort hinterlegten Informationen.

      Labore

      Im 4. Semester finden parallel zu den Vorlesungen mehrere verfahrenstechnische Pflichtlabore statt:

      • Labor für Prozessmaschinen
      • Labor für Wärmeübertragung und Stofftransport
      • Labor für Prozessmesstechnik
      • Labor für Physikalisch-Chemische Verfahren


      Die Gruppeneinteilung für die Laborversuche findet in der ersten Vorlesungswoche statt. Ebenso erhälst du einen Laborplan, auf dem alle Labortermine festgelegt sind.

      Laborvorbereitung

      Für jeden Laborversuch erhälst du eine Versuchsanleitung. Wir erwarten, dass du dich anhand Versuchsanleitung auf den jeweiligen Laborversuch vorbereitest. In einigen Laboren finden Eingangskolloquien statt, in denen die Vorbereitung überprüft wird.

      Laborberichte

      Jeder Laborversuch muss durch einen Laborbericht dokumentiert werden. Der Laborversuch gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Laborbericht vom zuständigen Dozenten testiert wurde. Im Bereich Downloads findest du Word-Vorlagen für den Laborbericht sowie eine Anleitung zu deren Benutzung.

    • 5. Semester - Integriertes praktisches Studiesemester (PSS)

      Das 5. Semester beinhaltet das integrierte Praktische Studiensemester (PSS), welches i.d.R. in einem Industriebetrieb durchgeführt wird. Für den erfolgreichen Abschluss des PSS sind folgende Leistungen zu erbringen:

      Teil 1: Mindestens 95-tägiges Praktikum in einem industriellen Betrieb oder einer industrienahen Forschungseinrichtung außerhalb der Hochschule bzw. Universität.
      Teil 2: Erfolgreiche Teilnahme am Praxisseminar, bestehend aus Nachbereitungsseminar und der Erstellung des Abschlussberichtes.

      Im Bereich Downloads findest du:

      - PSS Richtlinie
      - PSS Berichtsvorlage
      - PSS Feedback-Bogen
      - Stellungnahme der Hochschule zum Thema Geheimhaltungsvereinbarung

      Weitere Fragen zum Vorpraktikum beantwortet dir gerne die Leitung des Praktikantenamts.

    • 6. Semester

      Labore

      Im 6. Semester finden mehrere Pflichtlabore statt.

      • Labor für Mechanische Verfahrenstechnik
      • Labor für Thermische Verfahrenstechnik
      • Labor für Anlagentechnik
      • Labor für Regelungs- und Steuerungstechnik


      Die Gruppeneinteilung für die Laborversuche findet in der ersten Vorlesungswoche statt. Ebenso erhälst du einen Laborplan, auf dem alle Labortermine festgelegt sind.

      • Laborvorbereitung: Für jeden Laborversuch bekommst du eine Versuchsanleitung. Wir erwarten, dass du dich anhand Versuchsanleitung auf den jeweiligen Laborversuch vorbereitest. In einigen Laboren finden Eingangskolloquien statt, in denen die Vorbereitung überprüft wird.

       

      • Laborberichte: Jeder Laborversuch muss durch einen Laborbericht dokumentiert werden. Der Laborversuch gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Laborbericht vom zuständigen Dozenten testiert wurde. Im Bereich Downloads findest du Word-Vorlagen für den Laborbericht sowie eine Anleitung zu deren Benutzung.

      Wahlpflichtfächer

      Im 6. und 7. Semester sind neben den Pflichtveranstaltungen Wahlpflichtfächer (Wahlpflicht allgemein) zu belegen. Den Wahlpflichtkatalog findest du im Bereich Downloads.

      Vorbereitung Bachelorarbeit

      Jeweils zu Beginn des Sommersemesters bietet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zum Thema Bachelorarbeit eine Informationsveranstaltung an, in der alle organisatorischen Randbedingungen geklärt werden. Viele Studentinnen und Studenten verbinden die Bachelor-Arbeit mit einem Auslandsaufenthalt. Bitte organisiere diesen Auslandsaufenthalt frühzeitig. Erste Informationen erhälst du beim

      Akademischen Auslandsamt

      der HTWG.

      Im Bereich Downloads findest du zur Vorbereitung:
      • Formular zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit,
      • Hinweise zur Geheimhaltungsvereinbarung von Abschlussarbeiten

       

    • 7. Semester

      Bachelorarbeit

      Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Studiums. Bereits zu Beginn des 6. Semesters bietet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Informationsveranstaltung an, in der wichtige organisatorische Informationen zur Planung und Durchführung der Abschlussarbeit gegeben werden.

      Das Thema der Bachelorarbeit ist in Absprache mit der jeweiligen Betreuungsperson festzulegen, wobei die Studierenden eigene, bzw. von der Industrie vorgeschlagene Themen einbringen können. Die Dauer der Bachelorarbeit beträgt ca. 3 Monate. Sie kann in der Industrie oder an der Hochschule absolviert werden. Die Arbeit kann experimentell, konstruktiv oder theoretisch ausgerichtet sein. 

      Die offizielle Anmeldung der Bachelorarbeit (und auch der Projekarbeit) und damit auch die Festlegung des Beginn- und Abgabedatums der Arbeit erfolg über INdigit. Sie finden eine Anleitung zur Vorgehensweise hier.

       

      Antrag auf Ausgabe einer Abschlussarbeit über INdigit

      Regelung ab 01.05.23

      Sie möchten Ihre Abschlussarbeit (Bachelor- oder Projektarbeit) anmelden, dann sind Sie hier richtig.

      Der Prozess der offiziellen Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit wird über das System INdigit zur Verfügung gestellt.

      Sie haben bereits ein passendes Thema bzw. ein Unternehmen gefunden? Dann nehmen Sie bitte persönlich Kontakt auf mit dem/der Professor*in, von dem/ der Sie betreut werden möchten. Wenn Sie die mündliche oder schriftliche Betreuungszusage haben und einen Antrag auf Ausgabe einer Abschlussarbeit stellen möchten, dann melden Sie sich einfach bei INdigit (indigit.htwg-konstanz.de) mit Ihrem HTWG-Benutzerkonto an und los geht's:

       

      1. Schritt: Sie haben eine*n Betreuer*in vorab gefunden und haben bereits ein eigenes Thema, beispielsweise aus einem Unternehmen
       


      Klicken Sie dafür im Seitenmenü links auf den Menüpunkt "Abschlussarbeiten" und dann auf "Anfragen".

      Auf der sich dann öffnenden Seite sehen Sie alle Ihre bereits getätigten Anfragen aufgelistet.


      Klicken Sie auf dieser Seite auf "Anfrage stellen". Daraufhin öffnet sich auch hier der Modaldialog "Abschlussarbeitanfrage", in den Sie die Daten Ihrer Anfrage eintragen und an Ihre*n Betreuer*in abschicken können.

      2. Schritt: Sie haben die Betreuungszusage und möchten die Arbeit nun offiziell "anmelden"?

      Das Anmelden einer Abschlussarbeit bedeutet, dass Sie einen Antrag auf Ausgabe einer Abschlussarbeit stellen (umgangssprachlich: "die Arbeit anmelden"), die von Erstbetreuer*in, Zweitbetreuer*in und insbesondere Prüfungsausschussvorsitzenden*er genehmigt werden muss. Sie können die Arbeit nur in INdigit anmelden.

       

      Sie haben bereits eine Zusage auf eine Anfrage in INdigit

      Dann sehen Sie das in der Übersicht Ihrer Anfragen an dem Status "Akzeptiert" bei einer Anfrage.


      Klicken Sie auf das "Bearbeiten"-Icon ("Edit") ganz links in der Zeile der akzeptierten Anfrage. Es öffnet sich ein Modaldialog "Abschlussarbeitanfrage", in den Sie die Daten Ihrer akzeptierten Anfrage einsehen können.



      Klicken Sie auf "Arbeit anmelden". Es öffnet sich eine neue Seite "Anmeldung einer Abschlussarbeit".


      Klicken Sie hier auf "Neuer Antrag".

       

      Sie werden nun durch die einzelnen Schritte der Antragstellung geführt.

      Viel Erfolg bei Ihrer Abschlussarbeit!

      Rückfragen 

      Sie haben Rückfragen zum Ablauf Ihrer Abschlussarbeit oder zur Nutzung von INdigit?

      • Lesen Sie sich zuerst die häufig gestellten Fragen und zuhörige Antworten (FAQ) durch:

        Klicken Sie dafür im Seitenmenü links auf den Menüpunkt "Support" und dann auf "FAQs".
         
      • Nehmen Sie Kontakt mit dem Support auf:

        Klicken Sie dafür im Seitenmenü links auf den Menüpunkt "Support" und dann auf "Meine Tickets". Klicken Sie auf der sich öffnenden Seite auf "Neues Ticket stellen".

        Oder schreiben Sie an indigit@htwg-konstanz.de.

      Bachelorarbeit im Ausland?

      Viele Studentinnen und Studenten verbinden die Bachelor-Arbeit mit einem Auslandsaufenthalt. Bitte organisieren Sie diesen Auslandsaufenthalt frühzeitig.

      Die rechtliche Klarstellung zur Geheimhaltung studentischer Arbeiten, die oft von Unternehmen gefordert wird, finden Sie im Download-Bereich in deutscher und englischer Sprache.

      Studienabschluss

      Im Bereich Downloads findest du folgende Dokumente:

      • Antrag zur Ausstellung des Bachelor-Zeugnisses

      Wahlpflichtfächer

      Im 6. und 7. Semester sind neben den Pflichtveranstaltungen Wahlpflichtfächer (Wahlpflicht allgemein) zu belegen. Den Wahlpflichtkatalog findest du im Bereich Downloads.