Es ist möglich, ein Unterdeputat von 2 SWS je Semester im ersten Jahr nach der Berufung aufzubauen, das bis zum Ende des dritten Jahres auszugleichen ist. Die dadurch gewonnene Zeit soll für die Einwerbung von Drittmitteln für Forschungs- und Transferentwicklung sowie die Vorbereitung von Lehrveranstaltungen genutzt werden.
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