Legal Management

    ... vermittelt unternehmensrelevante Rechtskenntnisse und Managementqualifikationen.

    Anerkennung von Leistungen

    Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Masterstudiengang oder im Auslandsstudium erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

    Leistungen können nur anerkannt werden, wenn Sie im Wesentlich gleich mit der zu ersetzenden Leistung sind. Unter dem Link "Antrag auf Anerkennung" finden Sie das Antragsformular auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes. Legen Sie dem Antrag als Nachweis eine Kopie der Scheine oder einen Auszug aus dem Notenkonto sowie die dazu gehörenden Modulbeschreibungen Ihrer früheren Hochschule bei.

    Antrag auf Anerkennung

     

    Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland (Auslandssemester)

    Die Anerkennung für Leistungen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums im Ausland erbracht haben, folgt nach etwas anderen Regeln: Bevor Sie ins Ausland gehen, schließen Sie mit dem zuständigen Auslandskoordinator ein sog. „Learning Agreement“ ab. Darin legen Sie gemeinsam mit dem Auslandskoordinator verbindlich fest, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen und auf welche Leistungen diese hier anerkannt werden. Das Learning Agreement muss immer ausgefüllt uns zusätzlich zum Learning Agreement im Antrag auf Erasmusförderung erstellt werden. Bitte informieren Sie die Studentische Abteilung vorab über Ihren Auslandsaufenthalt und veranlassen Sie während Ihres Aufenthaltes ggfs. einen Auslandsrücktritt. Stellen Sie nach Ihrer Rückkehr bitte so bald wie möglich einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Dabei müssen Sie lediglich die Noten nachweisen und Ihr unterzeichnetes Learning Agreement beilegen. Geben Sie diesen Antrag bitte beim Sie betreuenden Auslandskoordinator ab. Sie können für den Antrag die üblichen Formulare nutzen.

    Learning Agreement - Sie können das Formular für alle Hochschulen nutzen!

    Zusätzlich benötigen wir das Formular über statistische Angaben über Ihren Auslandsaufenthalt. Bitte fügen Sie dieses Ihrem Antrag auf Anerkennung stets bei.