Prüfung für beruflich Qualifizierte

    Informationen für Hochschulen

    Die Hochschule Konstanz bietet einmal pro Jahr eine Prüfung nach der BerufsHZVO für beruflich Qualifizierte ohne HZB an. Wir informieren die Bewerber über die Prüfung und die Vorbereitung auf die Prüfung und das Studium.

    Sie (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) können die Prüfung für Ihre Bewerberinnen und Bewerber nutzen. Es handelt sich dabei um ein Angebot: Es gibt keine Verpflichtung, die Prüfung in Konstanz zu nutzen; jede staatliche Hochschule kann eigene Prüfungen durchführen.

    Beratung und Anmeldung zur Prüfung

    Beratungsgespräch
    Bevor Sie einen Bewerber zur Prüfung anmelden, muss ein protokolliertes Beratungsgespräch an Ihrer Hochschule stattfinden. In dem Beratungsgespräch informieren Sie Ihre Bewerber über das Studienangebot, die Zulassungsvoraussetzungen usw. Normalerweise nimmt auch jemand aus dem Studiengang am Beratungsgespräch teil. Dann treffen Sie die Entscheidung, ob die Teilnahme an der Eignungsprüfung sinnvoll und erforderlich ist.

    Anmeldung
    Sie können Ihre Bewerberinnen und Bewerber formlos per E-Mail anmelden (krekeler@htwg-konstanz.de). Die Bewerber können sich nicht selbst anmelden; die Anmeldung muss von Ihnen (Hochschule) erfolgen. Wir benötigen folgende Informationen über die Bewerber von Ihnen, damit wir Kontakt aufnehmen und die Zeugnisse ausstellen können:

    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
    • Telefonnummer
    • E-Mail
    • Studienziel

    Wir benötigen nur die Informationen, keine Dokumente oder Nachweise. Nach der Anmeldung zur Prüfung informieren wir die Kandidaten über die Prüfungsinhalte, die Termine, den Ablauf, eine geeignete Vorbereitung usw.

    Prüfungsteile
    Wenn wir Prüfungen für Studiengebiete erstellen müssen, für die an unserer Hochschule keine Kompetenzen vorhanden sind, sind wir möglicherweise auf die Unterstützung von Fachkolleginnen und -kollegen Ihrer Hochschule angewiesen.

    Gebühren
    Die Gebühr beträgt 320 Euro Sie wird für das Honorar der Prüferinnen und Prüfer sowie für die Verwaltungskosten verwendet; Gewinne werden nicht erwirtschaftet. Die Gebühr wird Ihnen (den Hochschulen) in Rechnung gestellt, sie muss auch von Ihnen beglichen werden.

    Satzung

    Link zur Satzung der Prüfung

    Stipendien

    Berufstätige können für das Studium ein Stipendium erhalten (für ein Studienjahr). Bitte weisen Sie die Studienbewerber darauf hin. Zum "Aufstiegsstipendium" heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: "Das Programm Aufstiegsstipendium richtet sich an Frauen und Männer mit Berufserfahrung, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern damit die beruflichen Aufstiegschancen für begabte Fachkräfte. Das BMBF fördert durch die Aufstiegsstipendien die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Seit dem Programmstart im Jahr 2008 wurden bislang bereits über 3.500 Aufstiegsstipendien vergeben." Weitere Informationen:

    Kontakt

    Prof. Dr. Christian Krekeler
    Hochschule Konstanz HTWG
    Alfred-Wachtel-Straße 8
    78462 Konstanz
    Tel.: (07531) 206-395
    E-Mail: krekeler@htwg-konstanz.de