Bewerbung

    Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.

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    Internationale Bewerber*innen

    Alle ausländischen Bewerberinnen und Bewerber mit deutschen Zeugnissen sind Deutschen bei der Zulassung gleichgestellt und können sich direkt an der Hochschule bewerben:

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    Das Interkulturelle Zentrum hat das Ziel, die Internationalität der Hochschule weiter zu erhöhen und deutsche und internationale Studierenden miteinander in Kontakt zu bringen. Das IKZ bietet ausländischen Studierenden ein breites Unterstützungsangebot vor- und während des Studiums an der HTWG.
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    Informationen für Geflüchtete zu den Themen Sprachlevel, Zeugnisse, Gasthörerstudium, Bewerbung und vieles mehr finden Sie unter Refugees@HTWG.
    zu Refugees@HTWG

    Achtung:
    Bitte beachten Sie, dass von internationalen Studierenden, die von außerhalb der EU/EWR für ein Studium nach Baden-Württemberg kommen, Studiengebühren in Höhe von 1.500 € je Semester erhoben werden. Ausführliche Informationen zu den Ausnahmen und Befreiungen finden Sie auf der Seite Studiengebühren.
    zu Studiengebühren

    Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen

    • ...und Nichtdeutscher Staatsangehörigkeit

      Bewerber*innen um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mit ausländischen Schul- und Hochschulzeugnissen benötigen eine Zeugnisanerkennung des Studienkollegs Konstanz (STK).
      Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits außerhalb der Hochschule Konstanz eine Feststellungsprüfung, die DSH-Prüfung oder TestDaF erfolgreich erworben haben.

      Mit der Zeugnisanerkennung des STK und Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen können Sie sich anschließend um einen Studienplatz an der Hochschule Konstanz bewerben.

      Alle Studienbewerber*innen müssen sehr gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Da die Lehrveranstaltungen überwiegend in deutscher Sprache abgehalten werden, sind fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache Grundvoraussetzung für ein Studium.

      Der Zulassungsantrag wird nur bearbeitet, wenn ein Sprachzeugnis über entsprechende Deutschkenntnisse, z. B. DSH oder einer vergleichbaren Prüfung beigelegt wird. Zumindest muss ein Nachweis über die Anmeldung zu einer solchen Prüfung beiliegen, die noch vor Beginn des Studiums stattfindet. Ohne den Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.

      Voraussetzung für die Einschreibung ist die Vorlage der Bescheinigung über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (mindestens DSH-2) oder einer vergleichbaren Prüfung (z. B.: TestDaF 4,0, telc Deutsch C1 Hochschule).

      Sie können vorab prüfen, ob Sie in Deutschland direkt studieren können, oder Sie ein Studienkolleg besuchen müssen. Auf der Datenbank www.anabin.kmk.org finden Sie erste Informationen darüber, wie Ihre Heimatabschlüsse bewertet werden. Diese Bewertung entscheidet darüber, ob Sie erst einen einjährigen Vorbereitungskurs bei einem Studienkolleg absolvieren müssen oder sich nach einer Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg direkt an einer Hochschule bewerben können.

      Nähere Informationen und Ansprechpartner zu den Themen direkter Hochschulzugang (Direktzulassung) und Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung finden Sie auf der Seite des Studienkollegs.

    • ...und Deutscher Staatsangehörigkeit

      Deutsche Staatsbürger*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen benötigen für ihre Bewerbung eine Anerkennung durch das
      Regierungspräsidium Stuttgart
      Breitscheidtstr. 42
      70176 Stuttgart.
      Tel.: 0711/90 440 700

      Für die Anerkennung von Hochschul-Abschlüssen aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn.

      Der Zulassungsantrag wird nur bearbeitet, wenn ein Sprachzeugnis über entsprechende Deutschkenntnisse, z. B. DSH oder einer vergleichbaren Prüfung beigelegt wird. Zumindest muss ein Nachweis über die Anmeldung zu einer solchen Prüfung beiliegen, die noch vor Beginn des Studiums stattfindet. Ohne den Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.

      Voraussetzung für die Einschreibung ist die Vorlage der Bescheinigung über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (mindestens DSH-2) oder einer vergleichbaren Prüfung (z. B.: TestDaF 4,0, telc Deutsch C1 Hochschule).
       

    • Spezielle Informationen für Schweizer Staatsbürger*innen

      Wege an die Hochschule Konstanz für Schweizer Staatsbürger*innen sind:

      1. Eidgenössische Matura
      2. Berufsmatura und Feststellungsprüfung
      3. Berufsmatura und ein erfolgreiches Studienjahr an einer Schweizer Fachhochschule
      4. Berufsmatura und Leistungstest TASK (gilt nur für HTWG Konstanz)
      5. Deutsche Fachhochschulreife (erworben nach Sekundarschule und Lehre und dem Besuch eines einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der FH-Reife)

      Zur Anerkennung der o.g. Schweizer Abschlüsse (Nr. 1 bis 4) wenden Sie sich bitte an das Studienkolleg Konstanz.

      Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung Ihrer Schweizer Hochschulzugangsberechtigung, sowie zum TASK erhalten Sie beim Studienkolleg Konstanz
       

    • Austauschstudierende von Partnerhochschulen

      Studierende von unseren Partnerhochschulen, die für ein oder zwei Semester an der Hochschule Konstanz studieren möchten, müssen sich an ihrer Heimathochschule bewerben. Nähere Informationen zum Austauschstudium erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.