Bewerber*innen um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mit ausländischen Schul- und Hochschulzeugnissen benötigen eine Zeugnisanerkennung des Studienkollegs Konstanz (STK).
Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits außerhalb der Hochschule Konstanz eine Feststellungsprüfung, die DSH-Prüfung oder TestDaF erfolgreich erworben haben.
Mit der Zeugnisanerkennung des STK und Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen können Sie sich anschließend um einen Studienplatz an der Hochschule Konstanz bewerben.
Alle Studienbewerber*innen müssen sehr gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Da die Lehrveranstaltungen überwiegend in deutscher Sprache abgehalten werden, sind fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache Grundvoraussetzung für ein Studium.
Der Zulassungsantrag wird nur bearbeitet, wenn ein Sprachzeugnis über entsprechende Deutschkenntnisse, z. B. DSH oder einer vergleichbaren Prüfung beigelegt wird. Zumindest muss ein Nachweis über die Anmeldung zu einer solchen Prüfung beiliegen, die noch vor Beginn des Studiums stattfindet. Ohne den Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für die Einschreibung ist die Vorlage der Bescheinigung über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (mindestens DSH-2) oder einer vergleichbaren Prüfung (z. B.: TestDaF 4,0, telc Deutsch C1 Hochschule).
Sie können vorab prüfen, ob Sie in Deutschland direkt studieren können, oder Sie ein Studienkolleg besuchen müssen. Auf der Datenbank www.anabin.kmk.org finden Sie erste Informationen darüber, wie Ihre Heimatabschlüsse bewertet werden. Diese Bewertung entscheidet darüber, ob Sie erst einen einjährigen Vorbereitungskurs bei einem Studienkolleg absolvieren müssen oder sich nach einer Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg direkt an einer Hochschule bewerben können.
Mit dem Probestudium haben Sie noch eine andere Möglichkeit: Sie können nach einem Eignungstest mit dem Probestudium starten und in den ersten zwei Semestern zeigen, dass Sie die Anforderungen erfüllen. Wenn Sie erfolgreich sind, dürfen Sie Ihr Studium, was Sie begonnen haben, ganz normal weiterführen.
Nähere Informationen und Ansprechpartner zu den Themen direkter Hochschulzugang (Direktzulassung) und Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung finden Sie auf der Seite des Studienkollegs.