Bewerbung

    Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.

    Bewerben für ein Gasthörerstudium

    Wenn Sie sich für ein Gasthörerstudium an der HTWG Konstanz interessieren, stellen Sie bitte bis zum Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Sommer- oder Wintersemesters einen Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in an die für den Studiengang zuständige Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat. Informieren Sie sich bitte vorab im Studiengang nach Ihren Wünschen und Ihren Vorkenntnissen entsprechenden Veranstaltungen.

    Für das Gasthörerstudium ist in der Regel ein Umfang von maximal 12 Semesterwochenstunden (SWS) vorgesehen.

    Antrag auf ein Gasthörerstudium

    Inhaltliche Fragen

    Bei inhaltlichen Fragen zu der/den beantragten Veranstaltung/en bzw. Vorlesung/en, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Fakultät. Bezüglich Organisation des Gasthörerstudiums, Zugänge zu den Systemen und Fragen zum Studiengang wenden Sie sich an das Studierendensekretariat oder den*die Studiendekan*in.

    Fakultäten der HTWG

    Antragsentscheidung

    Ihr Antrag wird genehmigt, wenn

    • die zusätzliche Kapazität zur Aufnahme als Gasthörer*in in der/den jeweiligen Veranstaltung/en vorhanden ist und
    • Ihre Vorbildung als zur Teilnahme ausreichend geeignet angesehen wird (vgl. § 64 Abs. 1 LHG, § 11 ZIO).

    Sie erhalten dann einen Gasthörerzulassungsbescheid (inkl. der Gebührenfestsetzung gemäß der Hochschulgebührensatzung) mit Zahlungsaufforderung postalisch zugesandt. Für das Besondere Gasthörerstudium wird keine Gasthörergebühr erhoben.

    Gasthörerbescheinigung als Teilnahmeerlaubnis

    Nach dem Eingang der Gasthörergebühr wird Ihnen die Gasthörerbescheinigung postalisch zugesandt. Mit dem Erhalt der Gasthörerbescheinigung ist Ihnen die Teilnahme an der/den in der Bescheinigung aufgeführten Veranstaltung/en bzw. Vorlesung/en erlaubt.

    Gasthörer*innen sind keine immatrikulierten Studierenden der Hochschule. Sie sind nicht berechtigt Prüfungsleistungen zu erbringen. Sie sind nicht über die für die Hochschule zuständige Unfallkasse unfallversichert.

    Gasthörer*innen erhalten über ein gesondertes Verfahren Zugang zu Diensten der Bibliothek. Auf Anforderung des*der Lehrenden erhalten sie befristeten Zugang zu Diensten des Rechenzentrums, wenn dies für die besuchte Lehrveranstaltung erforderlich ist.

    Gebühren für Gasthörer*innen gem. Hochschulgebührensatzung pro Semester
    bis zu 4 Semesterwochenstunden 60,00€
    bis zu 8 Semesterwochenstunden 120,00€
    über 8 Semesterwochenstunden 150,00€
    Zweitausstellung Gasthörerschein 3,30 €