Bewerbung

    Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.

    Dekoratives grafisches Element

    Besonderes Gasthörerstudium

    Grundsätzlich studierfähigen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive sollen Möglichkeiten hochschulischer Bildung/Qualifizierung eröffnet werden.

    Personengruppen für das Besondere Gasthörerstudium

    1. Personen mit internationalem Schutzstatus:

    Asylberechtigte nach § 25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG);
    anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 25 Absatz 2 Satz 1 1. Alt. AufenthaltsG;
    subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Absatz 2 Satz 1 2. Alt. AufenthaltsG,

    2. Personen mit Abschiebeschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthaltsG,

    3. Asylbewerberinnen und -bewerber gemäß § 55 Asylverfahrensgesetz,

    4. Geduldete nach § 60a AufenthaltsG.

    Der Status wird durch entsprechende behördliche Dokumente nachgewiesen.

    Verfahren

    Interessierte Personen melden sich direkt beim Interkulturellen Zentrum, Refugees@HTWG und vereinbaren nach einem Beratungsgespräch den Besuch von inhaltlich und kapazitär geeigneten Lehrveranstaltungen. Wenn möglich wird ein*e Mentor*in oder eine Person aus einem Begleit-/Betreuungsprogramm der Hochschule organisiert und zur Seite gestellt.

    Wurden die ausgesuchten Lehrveranstaltungen probehalber mindestens dreimal besucht und besteht von beiden Seiten weiterhin Interesse an einem Gasthörerstudium, stellen die Personen einen Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in zum Besonderen Gasthörerstudium bei der Studentischen Abteilung.

    Antragstellung

    Der formlose schriftliche Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in zum Besonderen Gasthörerstudium ist grundsätzlich bis zum Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Sommer- oder Wintersemesters an die Leitung des Studierendensekretariats zu richten.

    Antragsinhalt

    Persönliche Daten (Name, Adresse/Erreichbarkeit, Geburtsdatum, ggf. Beruf, Staatsangehörigkeit),
    Vorlage des behördlichen Statusdokuments,
    genaue Bezeichnung der gewünschten Lehrveranstaltung/en und des/der zugehörigen Studiengangs/Studiengänge, der/des Lehrenden und der jeweiligen Semesterwochenstunden; die Angaben finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen und den Prüfungsordnungslisten (für das Gasthörerstudium ist in der Regel ein Umfang von maximal 12 Semesterwochenstunden vorgesehen; ein größerer Umfang muss begründet werden),
    kurze Motivationsbegründung für die Teilnahme.

    Antragsprüfung

    Falls in der Eingangsberatung nicht bereits erfolgt/geklärt wird der Antrag entsprechend dem/den Studiengang/-gängen dem/denen die beantragte/n Lehrveranstaltung/en zugeordnet sind an den/die jeweiligen Lehrende*n bzw. Studiengangsleiter*in weitergeleitet.

    Dort wird darüber entschieden, ob die zusätzliche Kapazität zur Aufnahme als Gasthörer*in in der/den jeweiligen Veranstaltung/en vorhanden ist und
    die Vorbildung als zur Teilnahme ausreichend geeignet angesehen wird.

    Antragsentscheidung und Ausstellung der Gasthörerbescheinigung als Teilnahmeerlaubnis

    Der Antrag wird abschließend von der Leitung des Studierendensekretariats entschieden. Wird der Antrag genehmigt, ergeht postalisch ein Gasthörerzulassungsbescheid und eine Gasthörerbescheinigung. Für das Besondere Gasthörerstudium wird keine Gasthörergebühr erhoben.

    Berechtigungen

    Mit der Gasthörerbescheinigung ist die Teilnahme an der/den in der Bescheinigung aufgeführten Lehrveranstaltung/en erlaubt.

    Gasthörer*innen sind keine immatrikulierten Studierenden der Hochschule. Sie sind nicht berechtigt Prüfungsleistungen zu erbringen. Sie sind nicht über die für die Hochschule zuständige Unfallkasse unfallversichert.

    Gasthörer*innen erhalten über ein gesondertes Verfahren Zugang zu Diensten der Bibliothek.

    Gasthörer*innen erhalten auf Anforderung des/der Lehrenden befristeten Zugang zu Diensten des Rechenzentrums, wenn dies für die besuchte Lehrveranstaltung erforderlich ist.

    Bei Fragen zum Thema Besonderes Gasthörerstudium wenden Sie sich bitte an Refugees@HTWG (Interkulturelles Zentrum):

    Gebäude E, Raum E304

    Sprechzeiten:
    Montag bis Mittwoch 11:00 – 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
    Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

    Refugees@HTWG