Studienkolleg

    Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

    Kosten und Finanzierung des Besuchs des Studienkollegs

    Lebenshaltungskosten
    Ein Studienaufenthalt in Deutschland kostet pro Monat mindestens ca. 860 EUR. In diesem Betrag enthalten sind die geschätzten Kosten für Unterkunft, Essen, Freizeit, Lehrmittel, Semestergebühren und Krankenversicherung.

    Studiengebühren in Baden-Württemberg

    • Für den Besuch des Studienkollegs müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen. Sie müssen lediglich den Verwaltungsgebühren in Höhe von 162,50 € pro Semester bezahlen.
    • Die Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU Ländern für alle Studiengänge an den Hochschulen in Baden-Württemberg betragen pro Semester 1.500 EUR. Für die Leistungen des Studierendenwerks und als Beitrag für die Verwaltungskosten der Hochschulen müssen Sie zusätzlich 162,50 EUR pro Semester bezahlen.
       

    Krankenversicherung
    Wenn Sie das Studienkolleg besuchen oder an einer Hochschule studieren, müssen Sie krankenversichert sein. Die Kosten betragen ca. 60 EUR monatlich.

    Link zu den Informationen über die private Krankenversicherungen

    Stipendien

    Finanzierung

    Wir haben für Sie eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten zusammengestellt. Stipendien gibt es nur für Studierende im Fachstudium. Stipendien für Studierende im Studienkolleg sind uns nicht bekannt. Die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg selbst vergeben keine Stipendien.

    Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Ausländer nur in den nachstehend aufgezählten Ausnahmefällen gefördert werden:

    • Kinder von EU-Angehörigen, sofern sie eine Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates besitzen.
    • unter bestimmten Voraussetzungen
      • heimatlose Ausländer,
      • Asylberechtigte,
      • wenn ein Elternteil Deutscher ist.
    • andere Ausländer
      • wenn sie sich vor Beginn des Studiums insgesamt fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind,
      • wenn sich ein Elternteil in den letzten sechs Jahren 3 Jahre lang in Deutschland aufgehalten hat und erwerbstätig gewesen ist.


    Auskunft darüber, ob die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG gegeben sind, erteilt das zuständige BAföG-Amt. In Konstanz ist das Studierendenwerk Seezeit.
    BAföG-Amt des Studierendenwerks Seezeit

    Hier geht's zum Infofilm des Deutschen Studentenwerks