Studienkolleg
Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
Welche Krankenversicherung während des Studienkollegs?
Wichtig: vor der Ankunft in Deutschland versichern lassen!
Wenn Sie einen Unfall haben oder krank werden und keine Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie alle Kosten selbst tragen. Die Arztkosten sind in Deutschland sehr hoch
Fast alle StudienkollegiatInnen müssen eine private Krankenversicherung wie z.B DAAD-Versicherung, Mawista u.ä. abschließen. Während der Zeit am Studienkolleg gelten Sie noch nicht als Studierende, daher kommt eine gesetzliche Versicherung (wie z.B. AOK, TK usw.). für Sie nicht in Frage, außer Sie sind schon in Deutschland über Ihre Eltern familienversichert.
Suchen Sie sich eine private Krankenversicherung, die möglichst alle Kosten deckt, d.h. Arztbesuche, Untersuchungen; Medikamente; Krankenhausaufenthalte, Zahnbehandlungen usw.
Private Krankenversicherungen bieten in der Regel verschiedene Tarife, die unterschiedlich teuer sind, an.
Bei einer günstigeren Krankenversicherung (weniger als 50 Euro) muss man sehr vorsichtig sein! Sehr wahrscheinlich bedeutet eine günstigere Krankenversicherung, dass Sie einige Kosten selbst bezahlen müssen.
Bei Abschluss der Versicherung beachten Sie unbedingt die Kündigungsbedingungen; d.h. wann und wie Sie den Vertrag beenden können. Es gibt Versicherungen, bei denen Sie den Vertrag bequem zum Monatsende kündigen können (z.B. DAAD-Versicherung, Mawista). Es gibt Versicherungen, die einen festen Vertrag für ein Jahr oder länger anbieten, den man früher nicht beenden kann (z.B. HanseMerkur, Care Concept).
Private Versicherungen bezahlen in der Regel keine Kosten für bestehende/chronische Erkrankungen, die Sie schon vor Ihrer Ankunft in Deutschland hatten (Ausnahme: DAAD-Versicherung). Wenn Sie eine chronische Erkrankung haben und deswegen regelmäßig Medikamente nehmen müssen, bringen Sie diese Medikamente am besten mit nach Deutschland.
Wichtig: Ihr Versicherungsschutz beginnt erst dann, wenn Sie die erste Versicherungsrate bezahlt haben und eine Bestätigung der Versicherung bekommen haben (Ausnahme: DAAD-Versicherung: Die erste Rate kann nach Ankunft in Deutschland bezahlt werden).