Unternehmensführung

    Anwendungsorientiertes, vertieftes Fachwissen, relevante Future Skills und vielseitige Persönlichkeitsbildung: Ihr Rüstzeug für die verantwortungsvolle Führung der Unternehmen von morgen!

    Studienbeginn

    Erstsemestereinführung

    Im Master-Studiengang „Unternehmensführung“ (BWM) heißen wir alle Erstsemester-Studierenden sehr herzlich willkommen. Bei der Erstsemestereinführung kurz vor Vorlesungsbeginn lernen Sie und Ihre Mitstudierenden sich gegenseitig kennen. Außerdem stellen sich die Lehrenden und Mitarbeitenden des Studiengangs Ihnen vor. In ungezwungener Atmosphäre erhalten Sie hierbei weitere Informationen zur Hochschule, zu Ihrem Studium, zu den wichtigsten Regeln, Anforderungen und Erwartungen. Nach einem kleinen Stehempfang und der Begrüßung durch den Studiengang bieten die Studierenden des zweiten Semesters und die Fachschaft BWL den neuen Erstsemester-Studierenden ein Kennenlernprogramm.

    Wir wünschen Ihnen einen guten Start
    in Ihr Studium „Unternehmensführung“.

    Häufige Fragen zum Studienstart

    • Welche Lehrveranstaltungen muss ich im ersten Semester (BWM1) belegen?

      Die Lehrveranstaltungen, die Sie in jedem Semester belegen, sind durch die Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Im hochschuleigenen LSF-Portal, das aus dem HTWG- Netz oder über VPN erreichbar ist, finden Sie alle Stundenpläne für Ihren Studiengang, und zwar semesterbezogen. Im ersten Lehrplansemester „Unternehmensführung“ sind folgende Lehrveranstaltungen vorgesehen:

      • Corporate Strategy and Transformation (Strategie und Governance)
      • Corporate Governance and Compliance (Strategie und Governance)
      • Wertschöpfungsmanagement (Wertschöpfung)
      • Management hybrider Wertschöpfung (Wertschöpfung)
      • Konzernrechnungslegung (Finance)
      • Performance Measurement and Management (Finance)
      • Global Marketing and Communications (International Business)
      • Global Value Networks (International Business)
      • Veranstaltungen in der Vertiefungsrichtung „Digitale Transformation“ ODER „Nachhaltige Transformation“
    • Welche Bedeutung hat das Modulhandbuch?

      Das Master-Studium „Unternehmensführung“ ist in einzelne Module gegliedert. Ein Modul kann in mehrere Teilmodule, d. h. Lehrveranstaltungen, unterteilt werden. Eine Lehrveranstaltung selbst kann verschiedene Lehrveranstaltungsformen/-teile umfassen (z. B. Vorlesung, Übung, Workshop).

      Das Modulhandbuch BWM in der derzeit gültigen Version 5 enthält wichtige Informationen zu Inhalt, Umfang und Art der Lehrveranstaltungen, die Sie im Studiengang „Unternehmensführung“ besuchen müssen. Auch erfahren Sie hier Näheres u. a. über Lernform, Prüfungsart, Arbeitsaufwand oder ECTS-Leistungspunkte.

    • Was genau ist die Studien- und Prüfungsordnung (SPO)?

      Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) besteht aus einem studiengangsübergreifenden Allgemeinen Teil und einem studiengangsspezifischen Besonderen Teil für den Studiengang BWM. Der Fakultätsrat kann semesterweise Abweichungen von einer Studien- und Prüfungsordnung beschließen. In der Regel erfolgt dies nach Absprache zwischen den Lehrenden und den Studierenden.

      Alle relevanten Rechtsgrundlagen, darunter die Studien- und Prüfungsordnungen, Zulassungssatzungen, Modalitäten zu Prüfungsan- und Prüfungsabmeldung, Notenberechnung, finden Sie hier.

      Das Modulhandbuch ist der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) untergeordnet. Für alle Inhalte, die durch die SPO geregelt sind, z. B. ECTS-Punkte, Prüfungsformen, -anforderungen und -arten, sind die Angaben in der Studien- und Prüfungsordnung entscheidend und rechtlich bindend. Die Informationen im Modulhandbuch ergänzen und erläutern die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung.

    Studienalltag

    Auslandsaufenthalt

    Einen Teil des Master-Studiums „Unternehmensführung“ können Sie an einer ausländischen Hochschule absolvieren. Ein Auslandsstudienaufenthalt bietet die gute Gelegenheit, die erworbenen fachlichen und sprachlichen Kompetenzen im internationalen Kontext zu vertiefen und auszubauen. Darüber hinaus erweitern Sie Ihren persönlichen Horizont, machen wertvolle Erfahrungen, von denen Sie im Fortgang des Studiums und in Ihrer anschließenden Berufstätigkeit profitieren. Eine sorgfältige Vorbereitung trägt zum Erfolg Ihres Auslandsaufenthalts bei.

    Das akademische Auslandsamt (AAA) der HTWG berät Sie im Hinblick auf allgemeine Rahmenbedingungen. Fachliche Fragen können Sie im Studiengangsreferat BW klären:

    • Wann passt ein Auslandsaufenthalt ideal in den Studienverlauf?

    • Welche fachlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

    • Welche Studien- und Prüfungsleistungen können angerechnet werden?

    Hilfreiche Online-Tools und -Plattformen

    • Lernplattform „Moodle“

      Auf der Lernplattform Moodle sind wichtige Inhalte zu Ihrem Master-Studiengang „Unternehmensführung“ zusammengestellt, außerdem zu allen Lehrveranstaltungen, die Sie belegen.

      Mit Ihren Zugangsdaten können Sie sich einloggen, anschließend in die für Sie relevanten Kurse einschreiben. Zu jedem Kurs sind neben einer kurzen Inhaltsbeschreibung und den Eckdaten auch begleitende Unterlagen, Skripte und Aufgaben abrufbar. Anhand der jeweiligen Kennung, z. B. BWM1, ist identifizierbar, welche Kurse welchem Lehrplansemester zugeordnet sind.

      Übergreifend finden Sie in unserem Kurs „A - Z: BW - Zentrale Informationen für BW-Studierende“ in jedem Semester relevante Termine, wichtige Mitteilungen, Formulare und vieles mehr. Zudem können Sie über die eingestellte Forumsfunktion in Dialog mit uns treten, uns Fragen stellen oder Ihre Anliegen schildern.

       

    • LSF-Portal

      Stunden-, Lehrveranstaltungs- und Semesterpläne für den Master-Studiengang „Unternehmensführung“ werden für jedes Lehrplansemester ca. ab 1. März bzw. 1. September im hochschuleigenen LSF-Portal eingestellt. Über Ihre Zugangsdaten können Sie das Vorlesungsverzeichnis, auch modularisiert, und alle Studiengangpläne einsehen, außerdem detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen abrufen. Eine allgemeine Übersicht ist sogar ohne Login abrufbar.

    • Online-Plattform INdigit

      Die Online-Plattform INdigit bildet den genauen Workflow für Ihre Master-Arbeit ab. Nach dem Login gelangen Sie unter „Abschlussarbeiten“ zu den Funktionen „Anfrage“, „Antrag“ und „Abgabe“. Ihren Datensatz können Sie jederzeit einsehen. Unter „Meine Abschlussarbeit“ können Sie diese bearbeiten und zuletzt final hochladen. 

      Nähere Informationen zu Antrag, Anfrage, Abgabe und allgemeinen Aspekten rund um Ihre Abschlussarbeit erwarten Sie in INdigit unter „Support / FAQs & Hilfe“. Auch Themen wie Administration, Ausschreibungen oder Projekte inkl. Teamfindung werden über INdigit ausgestaltet.

    Fachschaft BWL

    Die Fachschaft BWL in der Fakultät „Wirtschafts-, Kultur- und Rechtswissenschaften“ vertritt die Interessen des Studiengangs und der Studierenden und gestaltet über Veranstaltungen das Studienleben aktiv mit. Dadurch trägt sie maßgeblich zur Vernetzung aller Studierenden und zu einem ausgeprägten Gemeinschaftsgefühl bei. Näheres zu Aktivitäten und Projekten der Fachschaft BWL

    Feste, Feiern und Rituale

    Fixpunkte im Jahr, feste Veranstaltungen und gemeinsame Rituale geben Orientierung und Halt, schaffen Vertrauen. Außerdem stärken sie das Miteinander und fördern das Gemeinschaftsgefühl. Nicht zuletzt bieten sie ideale Anlässe für Kommunikation und Austausch, Networking und gegenseitige Unterstützung. Deshalb sind Erstsemestereinführung, Absolvent*innenfeier im Sommer, Sommerfest und Weihnachtsfeier wichtige Meilensteine innerhalb des Studiengangs „Unternehmensführung“.

    Prüfungen

    Allgemeine Hinweise und FAQs

    Allgemeine Hinweise sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Prüfungen“ sind hier für Sie zusammengestellt, ebenfalls Informationen zum Prüfungsausschuss BW.

    Bitte beachten Sie stets auch die Informationen auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes.

    Prüfungsordnung und -termine

    Im Besonderen Teil der SPO sind unter § 44 die spezifischen Regelungen für den Master-Studiengang „Unternehmensführung“ zusammengestellt. Wichtig ist, dass Sie sich mit der jeweils für Sie gültigen Version der Studien- und Prüfungsordnung beschäftigen.

    Der Terminplan der Hochschule informiert Sie u. a. über den Prüfungsan- und -abmeldezeitraum. Außerdem veröffentlicht das Zentrale Prüfungsamt regelmäßig die dazu geltenden, aktuellen Regelungen.

    Master-Arbeit

    • Was genau ist die Master-Arbeit (Master-Thesis)?

      Die Master-Arbeit (Master-Thesis) ist eine längere, schriftliche Hausarbeit (Abschlussarbeit), die als letzte Prüfungsleistung im Studium erbracht wird. Sie soll zeigen, dass Sie befähigt sind, ein Problem Ihres Fachgebiets selbständig nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb der vorgegebenen Frist von sechs Monaten zu bearbeiten.

      In der Eigenständigkeitserklärung, die Sie Ihrer Abschlussarbeit beifügen, versichern Sie, dass Sie die Thesis selbstständig und ohne unerlaubte Hilfe Dritter erstellt, außerdem noch keiner anderen Stelle zur Prüfung vorgelegt haben.

    • Wie finde ich ein geeignetes Thema für meine Master-Arbeit, und wer betreut und bewertet sie?

      Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Themenvorschlag mit einem/einer Lehrenden des Studienganges „Unternehmensführung“ in Verbindung, in deren/dessen Lehr- oder Forschungsgebiet das Thema fällt. Alternativ können Sie die Liste der Ausschreibungen durchgehen bzw. bei Ihrem/Ihrer Professor*in erfragen, ob es gerade ein für Sie interessantes Thema zur Bearbeitung gibt.

      Neben dem Erstprüfer, Ihrem/r Professor*in, mit dem/der Sie sich über das Thema Ihrer Master-Arbeit verständigt haben, müssen Sie sich auch um einen Zweitprüfer bemühen: zum Beispiel einen/eine Professor*in aus dem eigenen oder einem anderen Studiengang, alternativ auch Lehrbeauftragte / Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Personen.

      Wichtig zu wissen: Soll die Master-Arbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule geschrieben werden, wird die Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitzenden benötigt. Und auch ob ein Thema als geeignet für eine Master-Arbeit anzusehen ist, entscheidet im Zweifelsfalle der Vorsitzende des Prüfungsausschusses BW.

    • Wann erfolgt die Anmeldung meiner Master-Arbeit?

      Wenn Sie alle sonstigen Prüfungsleistungen im Studiengang „Unternehmensfühurng“ erbracht haben, melden Sie sich über die Online-Plattform INdigit zu Ihrer Master-Arbeit an. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Master-Arbeit spätestens zum Ende des sechsten Studiensemesters abgeben und Sie die Studienhöchstdauer nicht überschreiten. Das Anfangsdatum für Ihre Master-Arbeit sollte also vor dem 1. März liegen, falls es sich um ein Sommersemester (Semestergrenze 31. August) handelt, und vor dem 1. September im Falle eines Wintersemesters (Semestergrenze 28. Februar).

      Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung bitte auch, dass Sie sich bei nur geringfügigem Überschreiten der Semestergrenzen zum nachfolgenden Semester rückmelden müssen. Kalkulieren Sie dabei ein, dass eine Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig werden könnte. 

      Der Workflow für Ihre Master-Arbeit wird über die Online-Plattform INdigit abgebildet. Näheres hierzu weiter oben auf dieser Seite unter „Hilfreiche Online-Tools und -Plattformen“ 

    • In welcher Form gebe ich meine Master-Arbeit ab?

      Ein festes, vorgeschriebenes Abgabeformat gibt es für die Master-Arbeit nicht. Inzwischen werden die meisten Master-Arbeiten über INdigit hochgeladen und also online abgegeben, anschließend für mindestens fünf Jahre digital archiviert. Ein papierbasiertes Archivexemplar ist in den Studiengängen BW nicht verpflichtend.

      Wenn Ihre Master-Arbeit KEINEN Sperrvermerk enthält, so können Sie die Abschlussarbeit gerne zusätzlich in Papierform, als Ansichtsexemplar, im Studiengang BW abgeben - zur Einsicht und Orientierung für andere Studierende, selbstverständlich ohne Kopiererlaubnis.

    • Kann ich die Bearbeitungszeit verlängern lassen?

      In Ausnahmefällen kann die auf sechs Monate begrenzte Bearbeitungszeit einmalig um drei Monate verlängert werden. In einem (formlosen) Antrag müssen Sie plausible Gründe für die Verlängerung vorbringen und nachweisen. Die Entscheidung über eine Verlängerung der Bearbeitungszeit trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses BW.