Ausländische Studienbewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung können sich DIREKT für einen Studiengang (Bachelor oder Master) bewerben.
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Die Unterrichtssprache von fast allen an der HTWG angebotenen Studiengängen ist Deutsch. Das heißt, dass Sie – um an der HTWG studieren zu können – über Deutschkenntnisse auf C1-Niveau verfügen müssen. Eine Einschreibung ist deshalb erst nach Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) möglich, die in verschiedenen Städten regelmäßig angeboten wird. Alternativen zur DSH finden Sie auf der Webseite des Studienkollegs.
Ausländische Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, wenden sich zuerst an das Studienkolleg Konstanz. Dort wird festgestellt, ob das im Ausland erworbene Zeugnis mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar ist. Ist Ihr im Ausland erworbener Schulabschluss mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar, erhalten Sie vom Studienkolleg eine Zugangsberechtigung, mit der sie sich auf einen Studienplatz bewerben können. Auch in diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie über Deutschkenntnisse auf C1-Niveau verfügen.
Fragen zur Bewerbung und zum Studium an der HTWG? internationals@htwg-konstanz.de