Fakultät Informatik

    Die Informatik ist Treiber der digitalen Transformation in der Gesellschaft. Wir bieten Ihnen praxisnahe Ausbildungen für eine zukunftssichere und vielfältige Berufstätigkeit.

    Praxissemester (Bachelor)

    Ihr Studium ist durch praktische Übungseinheiten gekennzeichnet. Damit Sie zudem auch berufsnahe Erfahrungen sammeln, ist ein praktisches Studiensemester (PSS, umgangssprachlich Praxissemester genannt) Teil Ihres Bachelorstudiums. Während des Praxissemesters arbeiten Sie in einem Unternehmen Ihrer Wahl. Die Firma / Institution bezahlt Sie für Ihre Tätigkeit (eigene Gehaltsverhandlung für das Praktikum). Das praktische Studiensemester bietet Ihnen viele Vorteile:

    • praktische Umsetzung Ihres Wissens
    • Erfahrungen im Berufsleben sammeln
    • einen Aufgabenbereich der Informatik kennenlernen
    • Kontakt zu einem Unternehmen
    • Ihr berufliches Netzwerk aufbauen


    Zeitpunkt:
    Angewandte Informatik (AIN): 4. Semester
    Gesundheitsinformatik (GIB) und Wirtschaftsinformatik (WIN): 5. Semester

    Dauer: 20 Wochen (mindestens 95 Präsenztage)

    Kontakt & FAQ

    Die Leiterin bzw. der Leiter des Praktikantenamts ist für die formalen Anforderungen und die Abwicklung des studienintegrierten praktischen Studiensemesters zuständig. Die Praktikantenamtsleitung entscheidet, ob das praktische Studiensemester einschließlich Vor- und Nachbereitung erfolgreich absolviert worden ist.
    Inhaltliche Fragen und Beratung: Praktikantenamtsleitung
    Administrative und organisatorische Bearbeitung: Sekretariat Praktikantenamt
    Bitte beachten Sie die FAQ (u.a. formale Kriterien für die Zulassung zum PSS, Schieben des PSS, Teilnahme an Prüfungen während des PSS).

    Praxissemester im Ausland

    Sie möchten das praktische Studiensemester nutzen um Auslandserfahrung zu sammeln? Das ist selbstverständlich möglich und wird seitens der Fakultät befürwortet. Für das Praxissemester im Ausland gelten die gleichen Regeln wie im Inland.

    weiterführende Informationen für das Praxissemester im Ausland

    Unternehmenslisten, bei denen Studierende ihr Praxissemester im Ausland verbracht haben

    Organisation und Ablauf

    Das PSS ist in die drei Module A, B und C unterteilt und wird erst dann anerkannt, wenn alle drei Module in der genannten Reihenfolge erbracht sind.

    Bitte beachten Sie den Terminplan: Terminplan und Moodle-Kurse Praktisches Studiensemester

    Modul A
    Modul A umfasst zwei Veranstaltungsteile, eine Blockveranstaltung zur PSS-Vorbereitung an der HTWG im Laufe des 2. Semesters (AIN) bzw. des 3. Semesters (WIN und GIB), u.a. zu den Themen Bewerbungstechniken und -verfahren, Präsentationstechniken und Kreativitätstechniken, sowie die Teilnahme an den Kurzreferaten der PSS-Absolventinnen und PSS-Absolventen (WIN6, GIB6  bzw. AIN5). Die Teilnahme an beiden Veranstaltungsteilen ist Pflicht und wird durch den Laufzettel des Praktikantenamts belegt.

    Modul B
    Die eigentliche Praxistätigkeit sollte 6 Monate betragen (mindestens 95 Präsenztage), sie ist vorwiegend vor Ort im Unternehmen zu erbringen. Hierfür steht im Wintersemester der Zeitraum 01.08. bis 28.02. und im Sommersemester der Zeitraum 15.02. bis 30.09. zur Verfügung.
    Die Suche nach einem geeigneten Praxisplatz ist Aufgabe des Studierenden. Soll das Praxissemester im Ausland stattfinden, so empfiehlt es sich, bereits zwei Semester vor dem PSS mit den Bewerbungen zu beginnen. Falls Zweifel bestehen, ob der in Betracht kommende Betrieb eine angemessene Ausbildung sicherstellen kann, ist Rücksprache bei der Praktikantenamtsleitung zu nehmen.
    Studierende im Praxissemester sind weiterhin Hochschulangehörige. Vor Beginn der Praxistätigkeit ist deshalb unbedingt im Sekretariat des Praktikantenamtes der Fakultät ein Antrag auf Zulassung in das praktische Studiensemester (s. Download-Bereich) zu stellen, der zusammen mit dem von beiden Seiten unterschriebenen Praktikumsvertrag einzureichen ist. Die Frist zur Einreichung der Antragsunterlagen ergibt sich aus dem entsprechenden PSS-Terminplan. Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt oder die Zulassung aus anderen Gründen nicht gewährt, verbleiben die betroffenen Studierenden im 4. Einstufungssemester (WIN und GIB) bzw. im 3. Einstufungssemester (AIN). Dies bedeutet eine Verlängerung der individuellen Studiendauer mit allen daraus folgenden Konsequenzen bzgl. Fristen, Förderung etc.. Die Studierenden werden im Allgemeinen ein Mal durch eine Professorin bzw. einen Professor der Fakultät am Praktikumsplatz besucht. Aus diesem Grunde teilen Sie bitte dem Praktikantenamt unter Verwendung des Informationsblatts zur PSS-Stelle (s. Download-Bereich) die entsprechenden Einzelheiten dazu mit.
    Weitere zentrale Informationen zu den formalen Voraussetzungen für das Praktischen Studiensemester (PSS)

    Tätigkeitsnachweis
    Am Ende des Praktischen Studiensemesters soll die Praxisstelle einen Tätigkeitsnachweis ausstellen, der Name und Geburtsdatum, Art und Inhalt der Praktikantentätigkeit, Beginn und Ende der Ausbildungszeit, Präsenztage sowie Fehlzeiten ausweist. Bei Bedarf kann dafür auch der Vordruck Tätigkeitsnachweis (s. Download-Bereich) verwendet werden.

    Modul C
    Die PSS-Nachbereitung findet an der HTWG in Form einer Blockveranstaltung statt. Der PSS-Bericht wird zusammen mit dem Tätigkeitsnachweis des Betriebes spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters online eingereicht. Das Hochladen des Posters erfolgt durch die Studierenden innerhalb eines Zeitraums, der zuvor vom Praktikantenamt bekannt gegeben wird. Die Studierenden stellen darüber hinaus ihr PSS in Form eines Kurzreferats vor. Die Termine für die Präsentation der Referate werden gesondert bekannt gegeben. Den Schein zum PSS erhält man nur, wenn alle Teile (A, B und C) anerkannt worden sind.

    Firmenlisten

    Wir haben Ihnen Firmenlisten zusammengestellt, bei denen Studierende ihr Praxissemester zufriedenstellend absolviert haben. Es steht Ihnen frei, Ihr Praxissemester in einem anderen Unternehmen zu absolvieren, solang die formalen Vorgaben eingehalten werden.

    Anleitung zum Anzeigen der Firmenlisten

    Um sich die Firmenlisten des Praktikantenamts anzeigen zu lassen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Loggen Sie sich mit Ihrem HTWG-Account ein. Das Login-Fenster öffnet sich nach dem Klick auf das Personensymbol (ganz oben rechts auf der Webseite). Nach Ihrem erfolgreichen Login müssen Sie gegebenenfalls erneut auf diese Seite navigieren.