Für das PSS im Ausland gelten die gleichen Regeln wie für das PSS im Inland.
Für ein zusätzliches Praktikum (formal: eine berufspraktische Tätigkeit), das inhaltlich dem Studienziel dient, benötigen Sie für den Antrag für das Urlaubssemester die Bestätigung der Studiendekanin oder des -dekans. In den Bachelorstudiengängen ist das nur nach erfolgreich abgeschlossener Bachelorzwischenprüfung möglich.
Falls Sie Ihre Abschlussarbeit im Ausland schreiben möchten, beachten Sie bitte, dass die Unternehmen oft die formalen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Abschlussarbeit nicht kennen, so dass Sie ihnen diese im Vorfeld kommunizieren sollten. Hinweis für Bachelorstudierende: Laut Studien- und Prüfungsplan müssen Bachelorstudierende im siebten Semester in Ergänzung zur Abschlussarbeit noch Vorlesungen vor Ort belegen. Somit kann es organisatorisch ggf. zu einer Studienverlängerung kommt.