Skip to main content

    Fakultät Informatik

    Die Informatik ist Treiber der digitalen Transformation in der Gesellschaft. Wir bieten Ihnen praxisnahe Ausbildungen für eine zukunftssichere und vielfältige Berufstätigkeit.

    Prüfungsangelegenheiten inkl. Abschlussarbeit

    Bei allen Fragen zu Prüfungsangelegenheiten schauen Sie bitte zunächst in den FAQ nach.

    Weitere zentrale Informationen:

    Zur Berücksichtigung besonderer Belange und Bedürfnisse verschiedener Personengruppen

    Bitte sprechen Sie bei Bedarf mit der zuständigen prüfungsausschussvorsitzenden Person (PAV) Ihres Studiengangs.

    Terminbuchung:
    Moodle-Kurs PAV-IN

    Weitere Informationen aus Ihrer Fakultät:

    • Wechsel Hochschule und/oder Studiengang

      Informationen zum Wechsel der Hochschule und/oder des Studiengangs
      einschl. Informationen zur Anerkennung

      Hinweise für die Bewerbung:

      • Füllen Sie die Onlinebewerbung aus und wählen unter „Einstufungssemester“ das Semester aus, für welches Sie sich bewerben möchten. 
      • Füllen Sie die Exceldatei für den Quereinstieg sorgfältig und elektronisch aus und legen Sie der Bewerbung alle entsprechenden Modulbeschreibungen bei. Tragen Sie in der Spalte "Prüfungsnummer" die Prüfungsnummer des gewünschten Studiengangs der HTWG Konstanz ein sowie das Semester, in dem die Veranstaltung im Studiengang an der HTWG stattfindet.
      • Falls Sie den Prüfungsanspruch verloren haben sollten, würde die Studiendekanin bzw. der Studiendekan prüfen, ob Sie noch Prüfungsanspruch bei uns haben.


      Aussagen zur Anerkennung für die Informatik-Studiengänge: ausschließlich über die studiengangsverantwortliche Person

    • Zeugnis

      Nach Erbringung aller Studien-Leistungen und nach der Benotung der Abschlussarbeit durch die Betreuenden, wird das Zeugnis durch die Studentin / den Studenten im Prozessportal indigit beantragt und anschließend im Unterschriftenlauf von der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs, Dekanin bzw. Dekan der Fakultät und Präsidentin bzw. Präsident der HTWG unterschrieben.

      Der Prozess der Bewertung der Arbeit und die Erstellung des Zeugnisses kann hin und wieder etwas Zeit beanspruchen - insbesondere in der Zeit der Semesterferien. Falls für den Bewerbungsprozess auf eine Stelle oder auf einen Master-Studienplatz ein aktueller Notenspiegel (ohne Note der Bachelorarbeit) benötigt wird, können Sie diesen über das Campus-Portal abrufen, zudem ist dort die ECTS-gewichtete Durchschnittsnote immer aktuell. Für eine Bescheinigung, dass das Studium (bis auf die Bewertung der Bachelorarbeit) bestanden wurde, wenden Sie sich an die Prüfungsausschussvorsitzende bzw. den Prüfungsausschussvorsitzenden. Diese bzw. Dieser würde dann bei der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer anfragen, ob die Bachelorarbeit mindestens mit 4,0 bestanden wurde, und ein entsprechendes informelles Schreiben aufsetzen.

    Sie haben die benötigen Informationen nicht gefunden oder möchten sich ergänzend beraten lassen?

    individuelle Anliegen zu Prüfungen:
    Prüfungsausschussvorsitzende Person Ihres Studiengangs

    Prüfungsan- & abmeldung, Notenverwaltung, Bescheinigungen, Zeugnisse:
    Ansprechperson Zentrales Prüfungsamt