Fakultät Informatik

    Die Informatik ist Treiber der digitalen Transformation in der Gesellschaft. Wir bieten Ihnen praxisnahe Ausbildungen für eine zukunftssichere und vielfältige Berufstätigkeit.

    Prüfungsangelegenheiten inkl. Abschlussarbeit

    Bei allen Fragen zu Prüfungsangelegenheiten schauen Sie bitte zunächst in den FAQ nach.
    FAQ der Informatik

    Weitere zentrale Informationen sowie zentrale Prüfungs-FAQ:
    Informationen des Zentralen Prüfungsamtes
    Zentrale Prüfungs-FAQ

    Informationen zu Online-Prüfungen

    Falls Sie an diesen Stellen keine passende Antwort finden sollten oder sich bei Problemen beraten lassen wollen, können Sie die für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschussvorsitzende bzw. den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden aufsuchen (s. Kontakt).

    Prüfungsplan

    Infos & Formulare zur Prüfungsan- und Abmeldung

    Anträge (zu viele) Prüfungen nicht bestanden hat
    (u.a. Antrag auf eine zweite Wiederholungsprüfung (= 3. Versuch), (Frist-)Verlängerungen, Zulassung zum Hauptstudium)

    zum Portal Prüfungsangelegenheiten
    (Alle anderen organisatorischen Dinge können Sie über das Campus-Portal erledigen, z.B. Aktualisierung der Kontaktdaten, Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigung, Urlaubsantrag.)

    • Prüfungsordnungslisten

      Prüfungsnummern sind bei der Prüfungsanmeldung wichtig. Die aktuellen Prüfungsnummern finden Sie in den so genannten "Prüfungsordnungslisten".

      Achten Sie darauf, dass Sie

      • die richtige Version der Prüfungsordnung (PO) Ihres Studiengangs wählen. Falls Sie diese nicht kennen, schauen Sie im Online-Portal Prüfungsangelegenheiten nach. Wenn Sie sich dort angemeldet haben, sehen Sie Ihre PO-Version unter "Studienverlauf".
      • die Prüfungsnummer auswählen, die zu Ihrer Vertiefungsrichtung gehört (falls in der Spalte "Vert." ein entsprechendes Kürzel angegeben ist).


      zu den Prüfungsordnungslisten

    • Prüfungsanmeldung

      Pflichtprüfungen: Für alle Studiengänge der Fakultät Informatik erfolgt die Prüfungsanmeldung für Pflichtprüfungen, Wiederholungsprüfungen sowie terminierten Prüfungen (nach Rücktritt im vorigen Semester) automatisch über das Zentrale Prüfungsamt.

      Wahlpflichtfächer: Für die Prüfungen der Wahlpflichtfächer müssen Sie sich online über das Portal Prüfungsangelegenheiten anmelden. Das ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich, über den Sie vom Zentralen Prüfungsamt per E-Mail informiert werden.

      Vorziehen von Prüfungen: Dafür benötigen Sie das Einverständnis der bzw. des Prüfungsausschussvorsitzenden. Verwenden Sie das reguläre Anmeldeformular und lassen Sie die gewünschten vorgezogene Prüfung gegenzeichnen.

      Zusatzfächer: Die Anmeldung von Zusatzfächern erfolgt schriftlich über den ausgedruckten Prüfungsanmeldebogen beim Zentralen Prüfungsamt.

      zum Portal Prüfungsangelegenheiten

      zu den zentralen Prüfungsangelegenheiten inkl. Link zum Anmeldeformular, falls eine Prüfung nicht online angezeigt wird

    • Wechsel Hochschule und/oder Studiengang

      Informationen zum Wechsel der Hochschule und/oder des Studiengangs
      einschl. Informationen zur Anerkennung

      Hinweise für die Bewerbung:

      • Füllen Sie die Onlinebewerbung aus und wählen unter „Einstufungssemester“ das Semester aus, für welches Sie sich bewerben möchten. 
      • Füllen Sie die Exceldatei für den Quereinstieg sorgfältig und elektronisch aus und legen Sie der Bewerbung alle entsprechenden Modulbeschreibungen bei. Tragen Sie in der Spalte "Prüfungsnummer" die Prüfungsnummer des gewünschten Studiengangs der HTWG Konstanz ein sowie das Semester, in dem die Veranstaltung im Studiengang an der HTWG stattfindet.
      • Falls Sie den Prüfungsanspruch verloren haben sollten, würde die Studiendekanin bzw. der Studiendekan prüfen, ob Sie noch Prüfungsanspruch bei uns haben.


      Aussagen zur Anerkennung für die Informatik-Studiengänge: ausschließlich über die studiengangsverantwortliche Person

    • Zeugnis

      Nach Erbringung aller Studien-Leistungen und nach der Benotung der Abschlussarbeit durch die Betreuenden, wird das Zeugnis durch die Prüfungsausschussvorsitzende bzw. den Prüfungsausschussvorsitzenden angefordert und anschließend von der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs, Dekanin bzw. Dekan der Fakultät und Präsidentin bzw. Präsident der HTWG unterschrieben.

      Der Prozess der Bewertung der Arbeit und die Erstellung des Zeugnisses kann hin und wieder etwas Zeit beanspruchen - insbesondere in der Zeit der Semesterferien. Falls für den Bewerbungsprozess auf eine Stelle oder auf einen Master-Studienplatz ein aktueller Notenspiegel (ohne Note der Bachelorarbeit) benötigt wird, können Sie diesen über das Portal Prüfungsangelegenheiten abrufen, die Durchschnittsnotenberechnung kann vom Zentralen Prüfungsamt ausgestellt werden. Für eine Bescheinigung, dass das Studium (bis auf die Bewertung der Bachelorarbeit) bestanden wurde, wenden Sie sich an die Prüfungsausschussvorsitzende bzw. den Prüfungsausschussvorsitzenden. Diese bzw. Dieser würde dann bei der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer anfragen, ob die Bachelorarbeit mindestens mit 4,0 bestanden wurde, und ein entsprechendes informelles Schreiben aufsetzen.