Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Zulassung zum ersten Semester
Viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger bringen aus einem Vorstudium bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen mit. Und grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an einer anderen Hochschule/Universität erfolgreich erbracht wurden, anerkennen zu lassen. Das gilt auch für im Auslandsstudium erworbene Leistungsnachweise.
Für die Anerkennung sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen und elektronisch einzureichen:
- Notenspiegel oder Einzelleistungsnachweis / Transcript of Academic Records
- Lehrveranstaltungsbeschreibungen (z.B. aus Studienführern, (kommentierten) Modulverzeichnissen, Teilmodulbeschreibungen, etc.) zu den von Ihnen erfolgreich absolvierten Fächern / course descriptions, module descriptions, syllaby der jeweils absolvierten Fächer im Auslandsstudium
- Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (pdf-Datei)
Hier ist einzutragen, welche der von Ihnen an der anderen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für welche in der Konstanzer BWL abzulegenden Modulprüfungen anerkannt werden sollen.
Sämtliche Unterlagen reichen Sie bitte im Studiengangsreferat (Frau Bethge) P 203 ein. Sind diese vollständig werden sie dem Prüfungsausschussvorsitzenden (Prof. Dr. Grüninger) zur Begutachtung und Entscheidung vorgelegt und sodann dem Zentralen Prüfungsamt (ZPA - Frau Auer) zur Verbuchung weitergeleitet.
Eine gesonderte Nachricht zur Verbuchung der Noten erfolgt nicht.
Nicht vollständig ausgefüllte und ohne Nachweise eingereichte Formulare/Anträge können nicht bearbeitet werden.