Bewerbung
Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.
Studieren ohne Abitur
Auch ohne Abitur oder andere schulische Hochschulzugangsberechtigung gibt es in Baden-Württemberg die Möglichkeit zu studieren. Wenn Sie kein Abitur oder andere schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben, besteht die Möglichkeit, sich für ein Hochschulstudium zu qualifizieren.
Schaubild Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in Baden-Württemberg
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Allgemeiner Hochschulzugang nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG
Voraussetzungen für einen allgemeinen Hochschulzugang sind:
- eine Meisterprüfung, sowie ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch an der Hochschule oder
- eine öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung, insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder nach § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, die grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut und deren Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst; sowie ein schriftlicher Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch an der Hochschule. Die richtige Ansprechperson für das studienfachliche Beratungsgespräch an der Hochschule Konstanz finden Sie im Wegweiser Beratung.
2. Fachgebundener Hochschulzugang nach § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG
Voraussetzungen für einen fachgebundenen Hochschulzugang sind:
- der Abschluss einer mindestens zweijährigen, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Berufsausbildung und
- eine in der Regel dreijährige fachlich entsprechende Berufserfahrung und
- schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch und
- Bestehen einer Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte finden nur einmal jährlich (Anfang Mai) statt.
Informationen und Termine zur Eignungsprüfung
3. Schulischer Erwerb des Hochschulzugangs
Nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung können Sie über den Abschluss einer beruflichen Schule den Hochschulzugang (je nach Schultyp hochschultyp- bzw. fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) erwerben:
- Fachschule
- Berufskolleg
- Berufsoberschule
Die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart prüft schulische Bildungsnachweise, die in anderen Bundesländern erworben wurden, vergleichen diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg (z. B. Fachschulreife, Fachhochschulreife, Hochschulreife) und stellen Bescheinigungen über deren Gleichwertigkeit aus.
Informationen zum Verfahren durch die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart
Weiterführende Links
Weitere hilfreiche Informationen zu dem Thema "Studieren ohne Abitur" finden Sie hier:
Informationsbroschüre "Beruflich qualifiziert studieren?!" des Bundesinstituts für Berufsbildung