Bewerbung

    Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.

    Auswahlverfahren

    Für alle Studiengänge der Hochschule Konstanz sind Zulassungszahlen in der Zulassungszahlenverordnung (ZZVO) des Landes Baden-Württemberg festgelegt. Das bedeutet, dass nicht jede*r Bewerber*in für ein Studium zugelassen werden kann. Die Zulassung zu einem Studienplatz erfolgt daher über ein Auswahlverfahren. Neben der schulischen Leistung (Hochschulzugangsberechtigung) können in den Auswahlverfahren noch sonstige Leistungen wie die Art einer Berufsausbildung, die Art einer Berufstätigkeit oder andere besondere außerschulische Leistungen berücksichtig werden.

    Sie können am Auswahlverfahren nur teilnehmen, wenn Sie sich für dieses ordnungsgemäß und fristgerecht bewerben.

    Das Auswahlverfahren nimmt jeder Studiengang separat vor. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die entsprechenden Studiengang/Studiengänge.

    Beachten Sie bitte, dass es für den Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign ein besonderes Auswahlverfahren gibt (ACHTUNG: frühere Bewerbungsfrist 15. Mai bzw. 15. November)!

    Quotenzulassung bei Bachelor-Studiengängen

    Von den nach der Zulassungszahlenverordnung festgelegten Zulassungszahlen gibt es festgelegte Quoten, die vorab abgezogen werden. Von den verfügbar gebliebenen Studienplätzen werden 90 % der Studienplätze aufgrund des studiengangsspezifischen Auswahlverfahrens und 10 % nach der Wartezeit vergeben.
    Als Wartezeit wird die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Studienbeginn berücksichtigt, während deren der oder die Bewerber*in nicht studiert hat. Es werden maximal 7 Wartesemester (Halbjahre) berücksichtigt.
     


     

    5 %, mindestens ein Platz, für Fälle der außergewöhnlichen Härte

    Die Studienplätze aufgrund außergewöhnlicher Härte werden auf Antrag der Bewerbenden vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordert.

    Sofern mehr Anträge auf Zulassung aufgrund außergewöhnlicher Härte vorliegen, wird die Rangfolge durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
     


     

    10% für Bildungsausländer*innen

    Staatenlose Bewerber*innen oder Bewerber*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder der EWR haben und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, sind sogenannte Bildungsausländer*innen. Bildungsausländer*innen nehmen nicht am studiengangsspezifischen Auswahlverfahren teil.

    Bitte beachten Sie, dass internationale Studierende, die von außerhalb der EU/EWR für ein Studium nach Baden-Württemberg kommen, Studiengebühren in Höhe von 1.500 € pro Semester zahlen müssen.
     


     

    2 %, mindestens ein Platz, für Zweitstudiumbewerber*innen

    Bewerber*innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben bzw. bis zum Bewerbungsschluss abschließen werden, können ausschließlich im Rahmen der Zweitstudienquote zugelassen werden. Die Rangfolge wird durch die Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt.

    Bitte beachten Sie, dass Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen Studiengebühren in Höhe von 650 € pro Semester zahlen müssen.

    Informationen zum Zweitstudium


     

    1%, mindestens ein Platz, für Ortsbindung im öffentlichen Interesse

    Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder aufgrund einer Kooperationsvereinbarung, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlichem Studium an der Hochschule Konstanz und regionalem Leistungssport sicherstellen soll, einem besonders zu fördernden Personenkreis angehören, und aus diesem Grund an den Studienort gebunden sind.

    Ergänzende Information: Bewerber*innen werden nach ihrer Eignung für den gewählten Studiengang und sich typischerweise anschließende Berufstätigkeiten im Auswahlverfahren ausgewählt.
     


     

    Vorwegauswahl/Bevorzugte

    Bewerber*innen, die bei oder nach Beginn ihres Dienstes für einen Studiengang zugelassen worden sind, erhalten vorweg einen Studienplatz in dem Studiengang an der Hochschule. Hierunter fallen Bewerber*innen, die für einen Studiengang zugelassen wurden und diesen aufgrund Antritts eines Dienstes nicht annehmen konnten. Diese Bewerber*innen müssen die Vorwegsauswahl spätestens zum zweiten Vergabeverfahren, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird, beantragen.

    Ein Dienst im o.g. Sinne ist:

    • freiwilliger Wehrdienst,
    • Bundesfreiwilligendienst,
    • mindestens 2-jähriger Entwicklungsdienst,
    • Jugendfreiwilligendienst oder
    • Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt haben

    Hier gehts zum Wegweiser Beratung

    Sie benötigen Hilfe zu weiteren Themen rund um das Thema Auswahlverfahren? In unserem Wegweiser Beratung finden Sie alle Ansprechpersonen zur Studienorganisation, darunter auch die Studiengangsreferent*innen.