Bewerbung
Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.
Auswahlverfahren
Für alle Studiengänge der Hochschule Konstanz sind Zulassungszahlen in der Zulassungszahlenverordnung (ZZVO) des Landes Baden-Württemberg festgelegt. Das bedeutet, dass nicht jede*r Bewerber*in für ein Studium zugelassen werden kann. Die Zulassung zu einem Studienplatz erfolgt daher über ein Auswahlverfahren.
Sie können am Auswahlverfahren nur teilnehmen, wenn Sie sich für dieses ordnungsgemäß und fristgerecht bewerben.
Das Auswahlverfahren nimmt jeder Studiengang separat vor. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die entsprechenden Studiengang/Studiengänge.
Besonderheiten Master:
Neben ein mit überdurchschnittlichem Erfolg (je nach Studiengang zwischen mindestens Note 2,4 und 2,9) abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium, für das eine Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren festgesetzt ist, in einem der im Besonderen Teil für den jeweiligen Masterstudiengang festgelegten Studiengänge oder ein vergleichbarer Abschluss, werden in den Auswahlverfahren noch das Ergebnis eines Auswahlgespräch sowie gegebenenfalls weitere Nachweise entsprechend der Zulassungssatzung berücksichtigt.
Liegt Ihnen das Abschlusszeugnis bzw. die Gesamtnote des Erststudiums bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, legen Sie einen aktuellen Notenspiegel, sowie eine Bescheinigung der Hochschule über die vorläufige ECTS- gewichtete Durchschnittsnote bei. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Studentischen Abteilung Ihrer Heimathochschule. Ohne diese Nachweise ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich.
Der erforderliche Hochschulabschluss mit der für das Studium vorgesehenen Mindestnote muss spätestens innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden.
Quotenzulassung bei Master-Studiengängen
Nach dem Ergebnis des studiengangsspezifischen Auswahlverfahrens werden die Quoten in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
5 %, mindestens ein Platz, für Fälle der außergewöhnlichen Härte
Die Studienplätze aufgrund außergewöhnlicher Härte werden auf Antrag der Bewerbenden vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordert.
Sofern mehr Anträge auf Zulassung aufgrund außergewöhnlicher Härte vorliegen, wird die Rangfolge durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
1%, mindestens ein Platz, für Ortsbindung im öffentlichen Interesse
Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder aufgrund einer Kooperationsvereinbarung, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlichem Studium an der Hochschule Konstanz und regionalem Leistungssport sicherstellen soll, einem besonders zu fördernden Personenkreis angehören, und aus diesem Grund an den Studienort gebunden sind.
Ergänzende Information: Bewerber*innen werden nach ihrer Eignung für den gewählten Studiengang und sich typischerweise anschließende Berufstätigkeiten im Auswahlverfahren ausgewählt.
Hier gehts zum Wegweiser Beratung
Sie benötigen Hilfe zu weiteren Themen rund um das Thema Auswahlverfahren? In unserem Wegweiser Beratung finden Sie alle Ansprechpersonen zur Studienorganisation, darunter auch die Studiengangsreferent*innen.