Bewerbung

    Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.

    Dekoratives grafisches Element

    Bewerbungsunterlagen Master

    Ihre Bewerbung(en) nehmen am Auswahlverfahren nur teil, wenn Sie sich ordnungsgemäß und fristgerecht bewerben.

    Frist Master

    Die Unterlagen müssen ONLINE hochgeladen werden, da diese für das jeweilige Auswahlverfahren erforderlich sind! Im Falle einer Zulassung ist die Einschreibung nur bei Vorlage der Originale bzw. amtlich beglaubigter Kopien möglich.
    Für die BEWERBUNG benötigt es KEINE Unterlagen in Papierform mehr.

    Ihre Orginale (bzw. beglaubigten Kopien), müssen erst bei der Immatrikulation in Papierform vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen pro Antrag eingereicht werden.

    Überblick über die Unterlagen, die Sie für die Bewerbung hochladen müssen:

    NachweisHinweis

     

    1. Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung

    Schulabschlusszeugnis

     

    2. Abschlusszeugnis / ECTS-gewichtete Durchschnittsnote

     

    Abschlusszeugnis des Erststudiums. (Liegt Ihnen das Abschlusszeugnis bzw. die Gesamtnote bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, laden Sie einen aktuellen Notenspiegel, sowie eine Bescheinigung der Hochschule über die vorläufige ECTS- gewichtete Durchschnittsnote hoch.)

    3. Wechseln Sie die Hochschule / steigen Sie in ein höheres Semester ein?

    BEWERBUNG INS HÖHERE FACHSEMESTER:

    Antrag auf Anerkennung (S. 1 von 2)

    Antrag auf Anerkennung (S. 2 von 2) von Prüfungsleistungen (gem. § 24 SPOBa | § 21 SPOMa)
    (Interne Wechsler in einen EI-Studiengang bitte über das Anerkennungsportal PAUL ausfüllen; Zugang mit Ihren Rechenzentrumszugangsdaten)

    - Dazu: Nachweise zum Antrag auf Anerkennung

    Nachweise von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach Bewerbungsschluss ausgestellt werden, können für das Sommersemester bis 28./29. Februar des Jahres und für das Wintersemester bis 31. August des Jahres nachgereicht werden (Ausschlussfristen). Der Antrag auf Zulassung muss jedoch bis zur Bewerbungsfrist online abgegeben werden.

    - Aktuellster Notenspiegel (ggf. aktualisiert nochmals kurz vor Bewerbungsschluss per Mail an die für Ihren geplanten Studiengang zuständige Sachbearbeiterin senden)

    - Exmatrikulationsbescheinigung (NICHT bei internem Wechsel)
     

      WECHSEL IN EINEN VERGLEICHBAREN STUDIENGANG:
      heißt: gleiche Hochschulart (Hochschule für angewandte Wissenschaften) und vergleichbarer Studiengangsname
       

      • Unbedenklichkeitsbescheinigung (wird von Ihrer bisherigen Hochschule ausgestellt und bescheinigt, dass Sie den Prüfungsanspruch im angegebenen Studiengang nicht verloren haben)
         
      • Kopie der Studien- und Prüfungsordnung des "alten" Studiengangs mit Modulbeschreibung und Angabe der ECTS-Punkte
         

      Zuständige Studienfachberatung für Ihren neuen Studiengang

      Weitere Informationen zum Wechsel. 

      4. Sind Sie internationale*r Studienbewerber*in?

      Studierende von unseren Partnerhochschulen, die für ein oder zwei Semester an der Hochschule Konstanz studieren möchten, bewerben sich über ihre Heimathochschule. Nähere Informationen zum Austauschstudium erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.


      Internationale Vollzeit-Studierende benötigen: 

      • Nachweise über Ihren Aufenthaltsstatus
      • Bescheinigung über Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (mindestens DSH-2, oder TestDaF 4,0 oder telc Deutsch C1 Hochschule)
      • Bestätigung der Zeugnisanerkennung:
         

      Für Nichtdeutsche Staatsangehörigkeit und ausländische Bildungsnachweise: durch das Studienkolleg Konstanz (STK) (ggf. Vorbereitungskurs bei einem Studienkolleg)

      Für Deutsche Staatsangehörigkeit und ausländische Bildungsnachweise: durch das Regierungspräsidium Stuttgart

      5. Bewerber*innen, die einen Härteantrag stellen

      • schriftliche Begründung und Belege, die die dargelegten Umstände nachweisen
      • strenge Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise, um Missbräuche und ungerechtfertigte Bevorzugungen zu vermeiden
      • deutliche Darstellung des Härtefalls durch die beigefügten Belege, sodass eine außenstehende Person den vorliegenden Sachverhalt anhand der Unterlagen nachvollziehen kann
      • geltend gemachten Umstände müssen in Ihrer Person vorliegen und von Ihnen nicht zu vertreten sein

       

      Weitere Informationen zur Auswahl nach Härtegesichtspunkten

      Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung

      6. Bewerber*innen mit Ortsbindung im öffentlichen Interesse 

      Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, und aus diesem Grund an den Studienort gebunden sind.

       

      • Nachweis, dass sie o. g. Personenkreis angehören 
      • inwiefern hieraus eine Ortsbindung an den Studienort folgt
      • Bewerber*innen werden nach ihrer Eignung für den gewählten Studiengang und sich typischerweise anschließende Berufstätigkeiten im Auswahlverfahren ausgewählt.

       

      7. Tabellarischer Lebenslauf

      Max. 2 Seiten mit folgendem Inhalt:

      • Ihre Kontaktdaten
      • persönliche Angaben
      • alle Praktika und Nebenjobs
      • Ihre akademische und schulische Laufbahn
      • außerschulische Qualifikationen (z.B. Mitgliedschaft THW)