Bewerbung
Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.
Wechsel der Hochschule und / oder des Studiengangs
Wechsel in das 1. Fachsemester
Wenn Sie den Studiengang wechseln möchten, egal ob Sie von einer anderen Hochschule zu uns kommen oder schon an der HTWG eingeschrieben sind, können Sie sich für das erste Semester bewerben. Bewerben Sie sich in das erste Semester, müssen Sie das Auswahlverfahren aller Erstsemesterbewerbungen mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschlusszeugnis) durchlaufen. Sie folgen also dem Ablauf der üblichen Online-Bewerbung der HTWG.
Erhalten Sie einen Studienplatz, können Sie die Anerkennung der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation bei Ihrer/m zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) beantragen.
Achtung: Bewerben Sie sich bei uns fürs 1. Semester für denselben Studiengang, in dem Sie aktuell (unabhängig an welcher Hochschule) noch eingeschrieben sind, muss Ihre Exmatrikulationsbescheinigung bis spätestens einen Tag vor Bewerbungsschluss vorliegen. Liegt diese nicht vor, wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet (siehe § 21 Abs. 2 HZVO).
Sind Sie aktuell an der HTWG (noch) eingeschrieben, so können Sie entscheiden, ob Sie sich für das Semester, in dem Sie im neuen Studiengang starten wollen, zurückmelden, und, falls Sie nicht zugelassen werden, die Beträge zurückfordern ODER ob Sie sich nicht zurückmelden und erst den Betrag überweisen, wenn Sie bei einer erfolgreichen Bewerbung dazu aufgefordert werden.
Wechsel in ein höheres Semester
Sie können sich für ein höheres Fachsemester bewerben, sofern in dem Semester Studienplätze vorhanden sind und Ihnen genügend Leistungen anerkannt werden. Wenn Sie sich für ein höheres Semester bewerben möchten, füllen Sie bitte die Onlinebewerbung aus und wählen dort unter „Einstufungssemester“ das Semester aus, für welches Sie sich bewerben möchten. Beantragen Sie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen vor der Bewerbung bei Ihrer/m Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) des Wunschstudiengangs. Der/Die PAV kann Ihnen auch sagen, ob Studienplätze im höheren Semester frei sind.
Dokument Antrag auf Anerkennung (siehe 4b)
Nachweise von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach Bewerbungsschluss ausgestellt werden, können
– für das Sommersemester bis zum 28./29. Februar eines Jahres,
– für das Wintersemester bis zum 31. August eines Jahres
nachgereicht werden (Ausschlussfristen). Der Antrag auf Zulassung (Bewerbung) muss jedoch bis zur Bewerbungsfrist gestellt sein.
Bitte beachten Sie genau, welche Unterlagen Sie als Wechsler für eine formgerechte Bewerbung benötigen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite:
Benötigte Unterlagen für Ihre Bewerbung
Besonderheit für EI-Studiengänge (Elektro- und Informationstechnik):
Interne Wechsler:
Stellen Sie online einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen über das Anerkennungsportal PAUL – nur für interne Wechsler (vorheriges Studium in einem anderen Studiengang an der Hochschule Konstanz; Zugangsdaten: Ihre Rechenzentrumszugangsdaten)
Externe Wechsler:
Wenn Sie noch nicht bereits an der Hochschule Konstanz eingeschrieben sind, nehmen Sie bitte zeitnah mit dem/der Studiengangsleiter*in oder dem/der Studiengangsreferent*in Kontakt auf uns klären Sie so den möglichen Quereinstieg.
Besonderheit für Kommunikationsdesign:
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter*innen des Studiengangs unter:
infokd@htwg-konstanz.de