Studienverlauf

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.

    Studienplan

    Zur Berücksichtigung der besonderen Belange und Bedürfnisse von

    • Studierenden mit Kindern,
       
    • Studierenden mit pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne von § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes,
       
    • Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung oder länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden oder
       
    • Studierenden in einer vorübergehenden außergewöhnlichen Studiensituation mit besonderer Härte, die den erfolgreichen Studienabschluss unmittelbar gefährdet


    kann auf Antrag des*der Studierenden an den*die Studiendekan*in oder den/die Prüfungsausschussvorsitzende*n des jeweiligen Studienganges ein verbindlicher individueller Studienplan aufgestellt und vereinbart werden (siehe § 3 Abs. 5a SPOBa).

    • Was sagt der Studienplan aus?

      Der Studienplan enthält die von dem*der Studierenden künftig je Semester verbindlich zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und die abzulegenden Studien- und Prüfungsleistungen. Er darf inhaltlich nicht von den übrigen Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung abweichen.

    • Welchen zeitlichen Umfang hat der Studienplan?

      Der Studienplan erfasst den weiteren Studienverlauf bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Studium voraussichtlich wieder dem Regelstudienverlauf entsprechend absolviert werden kann.

    • Wer erstellt den Studienplan?

      Der Studienplan wird von dem*der Studierenden erstellt und ist das Ergebnis einer entsprechenden studienfachlichen Beratung. Der Antragsgrund ist darzulegen und durch geeignete Nachweise (z.B.: fachärztliches Attest) glaubhaft zu machen.

    • Wer genehmigt den Studienplan?

      Der Studienplan bedarf der Genehmigung des*der Studiendekans*in oder des*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studiengangs.  Die Genehmigung eines Studienplans ist immer eine Einzelfallentscheidung und erfolgt nur dann, wenn das Ziel des erfolgreichen Studienabschlusses absehbar nicht auf andere geeignete Weise erreicht werden kann.

    • Wer ist Ansprechpartner*in?

      Trifft einer der oben genannten Studiensituationen auf Sie zu, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Fachstudienberatung Ihres Studienganges oder mit der Zentralen Studienberatung.