Bewerbung

    Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.

    Dekoratives grafisches Element

    Bewerbungsfrist Master

    • 01. Juni für das Wintersemester (01.09.-28./29.02.)
    • 01. Dezember für das Sommersemester (01.03.-31.08.)


    ACHTUNG: Nicht alle Studiengänge beginnen im Winter- und Sommersemester!

    Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Hochschule Konstanz in einem Master-Studiengang ist ausschließlich über die Online-Bewerbung, für das Wintersemester ab Ende April und für das Sommersemester ab Ende Oktober möglich. Sie können sich nur für einen Masterstudiengang bewerben.

    Weitere / Zweite Bewerbungsfrist

    Sollte zu einem Semester für einzelne Studiengänge ein weiterer Bewerbungszeitraum eröffnet werden, geben wir die entsprechende Studiengänge und den Zeitraum nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss auf diesen Seiten bekannt.

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung ab dem 19. Juni bis zum 31. Juli 2024 für folgende Studiengänge:



    Zusagefristen:
    Sie können ein Angebot sofort annehmen. Bei Annahme eines Angebots erhalten Sie eine Zulassung sowie einen entsprechenden Bescheid per Post. Bitte beachten Sie, dass diese Post eine Annahme- und Immatrikulationsfrist enthält. Innerhalb dieser Frist müssen Sie sich an der Hochschule Konstanz immatrikulieren und alle laut Zulassungsbescheid notwendigen Unterlagen bei der Hochschule Konstanz einreichen, ansonsten entfällt Ihr Anspruch auf den Studienplatz.

    Onlinebewerbung für Master-Studiengänge

    Willkommen bei der Onlinebewerbung! Hier haben wir Ihnen einige nützliche Tipps und Tricks zusammengestellt:


    1. Vor dem Absenden Daten prüfen / korrigieren


    Prüfen Sie bitte sorgfältig die von Ihnen eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit (Button „Kontrollansicht“) und nehmen Sie ggf. noch online die erforderlichen Änderungen vor.
     


     

    2. Nach dem Absenden der Online-Daten Änderungen vornehmen

    Es können im Online-Antrag keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Stellen Sie jetzt nachträglich einen Fehler fest oder wollen Sie eine Änderung vornehmen, ziehen Sie den fehlerhaften Antrag auf Zulassung online zurück, wenn Sie den Studiengang oder das beantragte Fachsemester ändern möchten.
    Ansonsten bewerben Sie sich bitte nicht ein zweites Mal online. Korrekturen oder Ergänzungen können Sie durch erneutes hochladen vornehmen.
     


     

    3. Nach dem Hochladen der Unterlagen Änderungen im Studierendensekretariat mitteilen

    Teilen Sie Korrekturen oder Ergänzungen zu Ihren eingegebenen Daten bitte bis zum Bewerbungsschluss schriftlich oder per E-Mail direkt der für den von Ihnen im Hauptantrag gewählten Studiengang zuständigen Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat mit. Dies gilt nicht für Änderungen des Studiengangs oder des beantragten Fachsemesters. Bei einer Änderung des Studiengangs oder des Fachsemesters müssen Sie sich neu online bewerben!
     


     

    4. Nachträgliche Änderung des/der Studiengänge im Studierendensekretariat mitteilen

    Liegen uns Ihre Bewerbungsunterlagen bereits vor und Sie wollen nachträglich den Studiengang ändern, müssen Sie den bisher gestellten Antrag auf Zulassung online zurückziehen und einen neuen Antrag auf Zulassung online stellen, ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht einreichen.
     


     

    5. Der Antrag auf Zulassung ist nur dann vollständig, wenn

    Sie das alle erforderlichen Dokumente am Ende der Online-Bewerbung hochgeladen haben.

    Dies muss spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses über das Bewerbungsportal erfolgt sein.

    Für unsere Bearbeitungsabläufe ist es hilfreich, wenn Sie sich frühzeitig vor dem Bewerbungsschluss bewerben und die Ihnen vorliegenden Unterlagen frühzeitig hochladen. Unterlagen zum Antrag auf Zulassung, die Ihnen dann noch nicht vorliegen (z. B. das Abschlusszeugnis Ihres Bachelorstudiengangs), können Sie nach Erhalt bis zum Bewerbungsschluss nachreichen/hochladen. Bitte geben Sie bei Nachreichungen (per Mail) immer Ihre Bewerbernummer an.
     


     

    6. Abschlusszeugnis / ECTS-gewichtete Durchschnittsnote

    Liegt Ihnen das Abschlusszeugnis bzw. die Gesamtnote des Erststudiums bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, laden Sie einen aktuellen Notenspiegel, sowie eine Bescheinigung der Hochschule über die vorläufige ECTS-gewichtete Durchschnittsnote hoch. Ohne diese Nachweise ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich.
     


     

    7. Zugangsdaten:

    Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten (Bewerbernummer und Passwort), die Sie am Ende der Online-Bewerbung angezeigt bekommen, an einem sicheren Ort auf bzw. drucken Sie diese Daten aus.

    Zum Bewerbungsportal
     


     

    8. Überprüfen des Bewerbungsstatus

    Sie können im Bewerbungsportal den Status Ihrer Bewerbung überprüfen, einen weiteren Antrag hinzuzufügen (Ausnahme: Zweitstudienbewerber*innen) oder einen Antrag zurückzuziehen. Ändert sich der Status Ihrer Bewerbung / Zulassungsangebot, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.

    Das Portal informiert auch über fehlende bzw. noch nachzureichende Unterlagen. Sofern es sich bei einer fehlenden Unterlage um ein Zulassungshindernis handelt, müssen Sie es bis zur Bewerbungsfrist nachreichen. Sie können Ihren Antrag „zurückziehen und bearbeiten“, solange dieser noch im Status "online" eingegangen ist. Ist Ihr Antrag schon "in Bearbeitung" oder "gültig", senden Sie die Nachweise per Mail unter Angabe Ihrer Bewerbernummer und Ihres Wunschstudiengangs vorzugsweise im PDF-Format, an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin.

    In unserem Bewerbungsportal müssen fehlende Unterlagen bis zur Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Sie haben einen Überblick über die bei uns eingegangenen Bewerbungen. Im Portal von Hochschulstart erhalten Sie den Überblick gesammelt über alle Ihre abgegebenen Bewerbungen auf DoSV-Studiengänge.
     


     

    9. Zusage oder Absage?

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüfen wir alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen. Ob Sie eine Zu- oder Absage erhalten, erfahren Sie über das Hochschulportal.

    Sofern wir Ihnen ein Zulassungsangebot machen, erhalten Sie den Zulassungsbescheid erst, nachdem Sie dieses über Hochschulstart angenommen haben! Mit der Zulassung erhalten Sie auch Infos zu Einführungsveranstaltungen und Vorkursen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zum Stand der Bewerbung geben.
     


     

    9. Immatrikulation

    Sobald Sie den Studienplatz an der HTWG annehmen möchten, können Sie sich bei uns per Post oder persönlich einschreiben (immatrikulieren).

    Beachten Sie das Elektronisches Studenten-Meldeverfahren

    Ihren Studierendenausweis („ZACK“) erhalten Sie frühestens am ersten offiziellen Vorlesungstag.

    Mit den Immatrikulationsunterlagen senden wir Ihnen eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung sowie Benutzernamen und Passwort Ihres Benutzerkontos zu. In der Regel drei Werktage nach Ihrer Immatrikulation an der Hochschule, frühestens jedoch fünf Werktage nach dem Beginn des Semesters können Sie Ihr persönliches Benutzerkonto nutzen.

    Nach Ihrer Einschreibung können Sie damit im Campus-Portal die Immatrikulationsbescheinigungen (auch mit dem Vermerk gem. § 9 BAföG) ausdrucken (über "Mein Studium" > " Studienservice" > "Bescheinigungen").