Mögliche Lehrveranstaltungen für Sie, sind meistens im ersten Semester der Studiengänge zu finden. Dazu recherchieren Sie bitte im Lehrveranstaltungsplan.
Studienorientierung
Sie sind auf der Suche nach dem passenden Studiengang? Die HTWG unterstützt Studieninteressierte mit zahlreichen Veranstaltungsformaten zur Studienorientierung und Hochschulluft schnuppern sowie mit individuellen Beratungsangeboten.

Schülerstudium
Besonders leistungsstarke Schüler*innen, die sich für einen unserer Studiengänge interessieren, haben die Möglichkeit am Schülerstudium (§ 64 Abs. 2 Landeshochschulgesetz BaWü) teilzunehmen.
Das Schülerstudium stellt ein zusätzliches Lehrangebot zum Schulunterricht dar: Die Schüler*innen nehmen dabei nach Vereinbarung an regulären Lehrveranstaltungen teil und legen die entsprechenden Prüfungen ab. Sie haben die Möglichkeit, über den Schulstoff hinaus auf hohem Niveau zu lernen, erste Erfahrungen in einem Studium zu sammeln und sich so einen späteren Studienbeginn zu erleichtern.
Die Prüfungen können bei fachlicher Übereinstimmung in einem künftigen Studium angerechnet werden.
Teilnehmer*innen am Schülerstudium werden nicht an der Hochschule Konstanz immatrikuliert, sondern bleiben Schüler*innen. Die schulischen Leistungen haben stets Priorität und dürfen unter der Teilnahme nicht leiden. Aus diesem Grund sind die Zustimmung der Schule und (bei minderjährigen Bewerber*innen) die*der Erziehungsberechtigten unbedingt erforderlich.
Die Schüler*innen werden für den Besuch der Lehrveranstaltungen an der Hochschule Konstanz vom Unterricht freigestellt, verpflichten sich aber, den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen und ihr Leistungsniveau zu halten. Bei Problemen Schule und Schülerstudium zu vereinbaren, kann die Teilnahme jederzeit beendet werden.
Bewerbung und Ablauf
- Vereinbaren Sie einen Termin mit der Zentralen Studienberatung zur Erstberatung.
- Zu diesem Termin bringen Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular, einen tabellarischen Lebenslauf, sowie die letzten zwei Schulzeugnisse mit.
Anschließend wird es ein weiteres Beratungsgespräch im jeweiligen Studiengang geben, in dem die zu besuchenden Lehrveranstaltungen festgelegt werden.
Fragen
Bei Fragen zum Schülerstudium wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung,
FAQ zum Schülerstudium
- Welche Noten sollte ich auf meiner aktuellen Schule mindestens haben?
Im Landeshochschulgesetz steht in § 64 Abs. 2:
"Schülerinnen und Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall berechtigt werden, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen sowie entsprechende Leistungspunkte zu erwerben und einzelne Studienmodule zu absolvieren."Daher sollten Sie unbedingt mit Ihren Lehrer*innen und der Schulleitung abklären, ob Ihre Leistungen in der Schule ein Schülerstudium zulassen. Zusätzlich werden Sie auch ein Gespräch mit der Zentralen Studienberatung der Hochschule Konstanz führen, um dies von Seiten der Hochschule einzuschätzen.
- Was passiert, wenn ich aufgrund meiner Schulkenntnisse nicht das Level erreichen kann?
Sie dürfen sich nur Veranstaltungen aus den unteren Semestern, in der Regel nur aus dem ersten Semester aussuchen. Desweiteren wird bei uns intern u.a. geprüft, ob Sie die passenden Voraussetzungen mitbringen, bevor wir Ihnen die Veranstaltung zusagen. Sollte die Schulleitung oder wir zum Schluss kommen, dass ein Schülerstudium nicht in Frage kommt, teilen wir Ihnen dies mit.
- Kann ich auch spezielle Lehrveranstaltungen besuchen, wenn ich Vorkenntnisse habe?
Wenn Sie sich für eine spezielle Lehrveranstaltung interessieren und Vorkenntnisse haben, z. B. weil Sie sich auch in Ihrer Freizeit damit beschäftigen, geben Sie dies bitte an. Bitte legen Sie uns diese Vorkenntnisse sowohl im Beratungsgespräch als auch möglichst in Papierform dar (Bescheinigung z. B. über Teilnahme an einer entsprechenden AG, Praktikum, BOGY o.ä.).
Anträge zum Download
Ansprechpartnerin
Carina Trox
Studienberaterin
Raum A 022a
+49 7531 206 301
zsb@htwg-konstanz.deSprechzeiten
Offene Sprechstunde: Di. 09:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung