FAQ

    Sie haben noch Fragen zu Bewerbung, Zulassung, zur Studienorganisation, zum Thema Prüfungen, zur Beurlaubung, zum Praxissemester, zu Problemen und Krisen etc.? Die wichtigsten Antworten erhalten Sie hier auf einen Blick!

    Vor der Bewerbung

    • Wann kann ich mich für das Wintersemester bewerben?

      Eine Bewerbung für das Wintersemester ist normalerweise
      - für Bachelorstudiengänge: von Anfang Mai bis 15. Juli
        ! Ausnahme: Bachelorstudiengang Sustainable Engineering and Future Technologies: von Anfang Mai bis 01. Juni !
      - für Bewerbungen in ein höheres Semester: von Anfang Mai bis 15. Juli
      - für Masterstudiengänge: von Anfang Mai bis 01. Juni
      möglich.

      Aktuelle Hinweise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Terminplan der Hochschule

    • Wann kann ich mich für das Sommersemester bewerben?

      Eine Bewerbung für das Sommersemester ist normalerweise
      - für Bachelorstudiengänge: von Ende Oktober bis 15. Januar
        ! Ausnahme: Bachelorstudiengang Sustainable Engineering and Future Technologies: von Ende Oktober bis 01. November !
      - für Bewerbungen in ein höheres Semester: von Ende Oktober bis 15. Januar
      - für Masterstudiengänge: von Ende Oktober bis 01. Dezember
      möglich.

      Aktuelle Hinweise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Terminplan der Hochschule

    • Kann ich mich auch mit einer Fachhochschulreife eines anderen Bundeslandes an der HTWG Konstanz bewerben?

      Sofern nicht eindeutig auf dem Zeugnis vermerkt ist, dass das Zeugnis auch in Baden-Württemberg zum Studium an einer Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften berechtigt, benötigen Sie die Anerkennung durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Wenden Sie sich hierfür an die Anerkennungsstelle für schulische Bildungsnachweise aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern.
      Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit insbesondere vor den Bewerbungsfristen länger dauern kann. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Anerkennung Ihrer Zeugnisse!

    • Kann ich mich auch mit einem ausländischen Zeugnis an der HTWG Konstanz bewerben?

      Sofern Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland haben, müssen Sie eine Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg Konstanz beantragen. Alle notwendigen Unterlagen zur Zeugnisanerkennung entnehmen Sie der Homepage des Studienkollegs Konstanz.

      Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland an einer ausländischen Schule erworben haben, müssen Sie die Zeugnisanerkennung beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragen.

      Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit insbesondere vor den Bewerbungsfristen länger dauern kann. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Anerkennung Ihrer Zeugnisse!

    • Welchen Sprachnachweis benötige ich für ein Studium?

      Für eine Bewerbung an der Hochschule Konstanz benötigen Sie Deutschkenntnisse (Ausnahmen: Bachelorstudiengang Sustainable Engineering and Future Technologies und Masterstudiengang International Management Asia-Europe). Diese können Sie unter anderem durch folgende Sprachprüfungen nachweisen:

      Goethe-Zertifikat C2
      Telc C 1 Hochschule
      DSH 2
      TestDaF 4,0

      Eine Bewerbung ohne Vorliegen des Deutschnachweises ist möglich. Sie müssen jedoch spätestens bis vor Vorlesungsbeginn (für das Wintersemester normalerweise bis Ende September und für das Sommersemester normalerweise bis Mitte März) einen entsprechenden Deutschnachweis nachreichen.
       

    • Anrechnung und Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen vorheriger Studien oder von Kenntnisse und Fähigkeiten

      Die Anerkennung von Studienzeiten bzw. Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Studien bzw. Anrechnung von Kenntnisse und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulsystems erworben wurden, ist innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Immatrikulation an der Hochschule Konstanz bei dem*der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzendenbzw. dem*der Studiendekan*in schriftlich zu beantragen. 

      Mehr Informationen zur Prüfungsanerkennung | Prüfungsanrechnung finden Sie unter Prüfungen.

    Während der Bewerbung

    • Wie bewerbe ich mich für ein Bachelorstudium 1. Semester (Studienanfänger*innen)?

      In der Checkliste finden Sie die 10 Schritte die Sie durchlaufen müssen, um Bewerbungen an der HTWG über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von Hochschulstart durchführen können.

      Zur Checkliste

    • Welche Unterlagen müssen zur Bewerbung hochgeladen werden?

      Für Bewerbende für einen Bachelorstudiengang:
      1. Nachweis Studienorientierungstest
      2. Schulabschlusszeugnis (ggf. Anerkennung des Zeugnisses, siehe Kann ich mich auch mit einer Fachhochschulreife eines anderen Bundeslandes an der HTWG Konstanz bewerben? und Kann ich mich auch mit einem ausländischen Zeugnis an der HTWG Konstanz bewerben?
      3. sonstige Nachweise (weitere Informationen siehe Zulassungssatzung)
      4. tabellarischer Lebenslauf

      Sowie die weiteren studiengangspezifischen Bewerbungsunterlagen gemäß Abschnitt weitere Bewerbungsunterlagen.

      Für Bewerbende für einen Masterstudiengang:
      1. Studienabschlusszeugnis oder alternativ einen aktuellen Notenspiegel mit einer Bescheinigung über die gewichtete Durchschnittsnote und den bisher erreichten ECTS-Punkten
      2. sonstige Nachweise (ggf. Sprachnachweis, weitere Informationen siehe Zulassungssatzung)
      3. tabellarischer Lebenslauf

      Sowie die weiteren studiengangspezifischen Bewerbungsunterlagen gemäß Abschnitt weitere Bewerbungsunterlagen.

      Für Bewerbende für ein höheres Semester (Quereinstiegsbewerbung):
      + Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
      + ggf. Studienfachl. Beratungsgespräch für Wechsel im/nach dem 3. Semester

    • Müssen noch Unterlagen fristgerecht per Post versandt werden?

      Nein.
      Alle erforderlichen Dokumente werden während der Bewerbung im Portal direkt von Ihnen hochgeladen.

    • Wie viele Bewerbungen kann ich an der HTWG abgeben?

      Beachten Sie, dass bei Bewerbungen für ein:
      - Bachelorstudiengang in das erste Semester nur drei Anträge auf Zulassung gestellt werden können. 

      - Zweitstudienbewerber*innen nur eine Bewerbung / ein Antrag auf Zulassung stellen darf. Sofern mehr Anträge auf Zulassung bei uns eingehen, nimmt nur der letzte frist- und formgerecht bei der Hochschule Konstanz online gestellte Antrag auf Zulassung am Zulassungsverfahren teil.

      - Bachelor- oder Masterstudiengang in ein höheres Semester nur ein Antrag auf Zulassung gestellt werden darf und am Zulassungsverfahren teilnehmen kann.

      - Masterstudiengang in das erste Semester nur zwei Anträge auf Zulassung gestellt werden können. 

    • Wo ist meine Korrespondenz-Adresse hinterlegt und wie kann ich diese schnell ändern, um alle Unterlagen der Hochschule nach Umzug zu erhalten?

      Ihre Korrespondenz-Adresse ändern Sie

      Bitte ändern Sie Ihre Korrespondenzadresse so schnell wie möglich, damit unsere Post Sie auch erreicht.

    • Was mache ich bei Problemen bei der Online-Bewerbung?

      Technische Probleme:
      Wenden Sie sich bitte per E-Mail an h1-support@htwg-konstanz.de unter Angabe Ihrer Bewerber-/Matrikelnummer.

      Bewerbernummer oder Passwort für das Hochschulportal vergessen:
      Nutzen Sie die "Zugangsdaten vergessen?"-Funktion direkt unter dem Login-Bereich. Ihr neues Passwort wird Ihnen an die E-Mail-Adresse geschickt, die Sie für die Registrierung im Bewerbungs-Portal genutzt haben. Sie benötigen dafür Ihre Benutzerkennung (diese wurde Ihnen in der E-Mail zur Aktivierung Ihres Accounts zugesandt). Haben Sie diese nicht mehr, können Sie sich per E-Mail an die für Ihren Wunschstudiengang zuständige Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat der Studentischen Abteilung wenden.

      Online-Bewerbung aus anderen Gründen nicht durchführbar:
      Sollte es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich sein, die Online-Bewerbung durchzuführen, wenden Sie bitte an die für den gewählten Studiengang zuständige Sachbearbeiterin.

    • Wie kann ich den Bewerberstatus abfragen?

      Damit Sie sich über den Status Ihrer Bewerbung informieren können, steht Ihnen unser Campus-Portal zur Verfügung. In diesem Portal werden Ihnen während unserer Bearbeitung die ggf. noch fehlenden Unterlagen angezeigt. Und hierüber werden alle Bescheide, die im Zulassungsverfahren (Zulassungs-, Ablehnungs-, Ausschluss- und Gebührenbescheide; BESONDERHEIT HOCHSCHULSTART: Ablehnungs- und Ausschlussbescheide von Studiengängen, die über Hochschulstart koordiniert werden, werden im Hochschulstart-Portal bereitgestellt!) anfallen, bereitgestellt. Sobald ein neuer Bescheid für Sie im Campus-Portal bereitsteht, erhalten Sie eine E-Mail. Über den Direktlink aus der E-Mail können Sie den neuen Bescheid abrufen. Alternativ können Sie den Bescheid im Campus-Portal, nach erfolgter Anmeldung, über das Glockensymbol (oben rechts) abrufen. 

      Die Zugangsdaten zu dem Bewerberportal sind Ihre Benutzerkennung (wird Ihnen nach erfolgreicher Registrierung per Mail zugesandt) und das von Ihnen selbstgewählte Passwort.

      Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zum Stand der Bewerbung geben können.

    • Wie geht es weiter und bis wann bekomme ich Bescheid auf meine Bewerbung?

      Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Zulassungsangebote ausgesprochen / Zulassungen online bereitgestellt. Das kann unterschiedlich lange dauern. Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie im Campus-Portal überprüfen. Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulationsfrist normalerweise 14 Tage nach Umwandlung des Zulassungsangebots in eine Zulassung bzw. nach Aussprache der Zulassung endet.

      Alle Zulassungs-, Ablehnungs-, Ausschluss- und Gebührenbescheide werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt. Sie erhalten diese Dokumente nicht zusätzlich per Post!

      Ein in das Campus-Portal eingestellter Bescheid gilt am 4. Tag als bekannt gegeben. Sobald ein neuer Bescheid im Campus-Portal zur Verfügung steht, erhalten Sie per Mail eine Information. 

    • Ich möchte den Studienplatz nicht annehmen, wie kann ich das mitteilen?

      Bitte geben Sie den angebotenen Studienplatz im Bewerberportal zurück. Sie können im Bewerberportal auch den bereits gestellten Antrag wieder aktiv zurückziehen, wenn Sie an diesem Studiengang kein Interesse mehr haben. Bitte beachten Sie: Ein zurückgezogener Antrag kann nach Bewerbungsschluss nicht mehr abgegeben werden! Die Entscheidung ist final.

      Falls Sie den Studienplatz nach erfolgter Einschreibung wieder zurückgeben möchten, füllen Sie bitte auch den Antrag auf Rückerstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrags aus. Die Rückerstattung des Semesterveitrags erfolgt bei einer Rückgabe des Studienplatzes bis Vorlesungsbeginn oder bei einer Exmatrikualtion mit sofortiger Wirkung innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn und wird einige Woche dauern.

      Bitte geben Sie immer Ihre Bewerbernummer (laut Zulassungsbescheid) an. Falls das Semester schon begonnen hat, benötigen wir den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Exmatrikulation.

    Hochschulstart

    • Was bedeutet das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) für Ihre Bewerbung?

      Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang (Ausnahme: Kommunikationsdesign (BKD) und Sustainable Engineering and Future Technologies (SET)) interessieren, beginnt Ihr Weg ins Studium mit der Registrierung im Bewerbungsportal von hochschulstart.de.

      Dort können Sie sich für Ihren Wunschstudiengang oder mehrere Wunschstudiengänge an einer oder an mehreren Hochschulen bewerben. Bitte beachten Sie unbedingt die Priorisierung bei Ihrer Bewerbung. Im Rahmen des DoSV werden dann alle Ihre eingereichten Bewerbungen zwischen hochschulstart.de und der HTWG Konstanz und den anderen teilnehmenden Hochschulen abgeglichen. Ziel ist es, Bewerberinnen und Bewerbern ein bestmögliches Angebot zu unterbreiten. Hierdurch werden automatisch Studienplätze wieder freigegeben und ein schnelles Nachrücken anderer Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht.

      Eine mehrfache Registrierung ist nicht zulässig. Sollten Sie sich mehrfach registrieren, wird nur über die eingegangenen Bewerbungen der zeitlich letzten Registrierung entschieden. Überzählige Registrierungen werden mit allen zu Ihnen gehörenden Bewerbungen gelöscht und nehmen nicht am weiteren Verfahren teil. Eine Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.

      Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Benutzerkonto, welches Sie durch Ihre Registrierung angelegt haben, auch für Bewerbungen in späteren Verfahren nutzen können. Eine weitere Registrierung würde eine unzulässige Mehrfachregistrierung darstellen. Haben Sie Fragen zur Registrierung? Dann informieren Sie sich gerne unter hochschulstart.de oder senden Sie eine E-Mail an service@hochschulstart.de.

      Für die Registrierung geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erhalten danach eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Diese benötigen Sie zur Bewerbung in unserem Hochschul-Bewerbungsportal.

    • Was bedeutet ... bei Hochschulstart?

      Die FAQ von Hochschulstart finden Sie direkt auf deren Seite.

    • Was bedeutet die Priorisierung bei Hochschulstart?

      Es ist äußerst wichtig, dass die sich frühzeitig um die Priorisierung bei Hochschulstart zu kümmern! Sofern Sie sich nicht aktiv um eine Priorisierung gekümmert haben, wird die erste Bewerbung, die online eingeht, zur Priorität 1, die zweite Bewerbung zur Priorität 2,...

      Bitte beachten Sie auch: Niedriger priorisierte Angebote scheiden bei mehreren vorliegenden Zulassungsangebote automatisch final aus dem Verfahren aus!
      Detaillierte Informationen zur Priorisierung finden Sie unter Hochschulstart.

    • Ich habe aus Versehen ein "falsches" Zulassungsangebot bei Hochschulstart (Bachelor, 1. Fachsemester) angenommen. Kann ich das noch ändern?

      Nein. Sobald Sie ein Zulassungsangebot bei Hochschulstart annehmen, scheiden Sie automatisch bei allen anderen Hochschulen aus dem Verfahren aus. Aus diesem Grund ist eine nachträgliche Änderung leider nicht mehr möglich. Gerne können Sie sich erneut zum nächsten Semester wieder bewerben.

    • Wer erhält welche Daten/Informationen von Ihnen?

      Hochschulstart.de verarbeitet ausgewählte, bei unserer Hochschule eingegangene Daten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Konstanz haben nur auf die an uns gerichteten Bewerbungen Zugriff, nicht jedoch auf Ihre weiteren Bewerbungen an anderen Hochschulen. Die Hochschule Konstanz wird nicht über die bei Hochschulstart angegebene Prioritäten informiert. Die Datensicherheit ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

    Ihre Fragen konnten nicht beantwortet werden?

    Wenden Sie sich an die zuständige Ansprechperson:

    Studierendensekretariat


    Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an:

    h1-support@htwg-konstanz.de