Zulassungskriterien für das 1. Semester
> Teilnahmenachweis des landesweiten Selbst-Tests oder eines Beratungsgesprächs zur Studienorientierung
> Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
> Besondere Berücksichtigung einer Note in Kunst im Hochschulzugangszeugnis (bis zu 0,3 NP)
> Berücksichtigung einer Berufsausbildung im Baugewerbe (bis zu 0,2 NP)
> Berücksichtigung sonstiger außerunterrichtlicher Leistungen, die für die Ausbildung sinnvoll sind und die über Bescheinigungen nachgewiesen werden (bis zu 0,1 NP).
> Nicht mit der Bewerbung, jedoch zum Beginn der Vorlesungszeit ist nachzuweisen:
Vorpraktikum im Architekturbüro oder im Bauhauptgewerbe (Stahlbau, Stahlbetonbau, Mauerwerksbau, Zimmerei/Holzbau, Schreinerei), Dauer: 6 Wochen. Das Praktikum kann zeitlich aufgeteilt werden, auch unterschiedliche Betriebe/Unternehmen sind möglich. Für die Bestätigung ist keine bestimmte Form erforderlich – wichtig ist, dass erkennbar ist, wo die 6 Wochen absolviert wurden und mit welchem Zeitumfang (Vollzeit). Auch ein Praktikumsbericht ist nicht notwendig. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe und als Schreiner:in oder als Bauzeichner:in wird als Nachweis über das Vorpraktikum anerkannt.
Aufgrund der Bewerbungsunterlagen erstellt eine Auswahlkommission die Bewertung und eine Rangliste unter den eingegangenen Bewerbungen. Grundlage für das Verfahren bildet die Zulassungssatzung ohne Vorauswahl (ZuSBaoVor).