Zulassungskriterien für das 1. Semester MAR
- abgeschlossenes Diplom- oder Bachelorstudium der Fachrichtung Architektur mit einer Gesamtnote 2,9 oder besser.
Sofern zum Bewerbungstermin das Abschlusszeugnis nicht vorliegt, muss zur vorläufigen Beurteilung ein aktueller Notenspiegel incl. der ECTS-gewichteten Durchschnittsnote eingereicht werden. Dieser wird von Ihrer Hochschule ausgestellt. - falls vorhanden, Berücksichtigung einer mehr als 1-jährigen Berufstätigkeit in einem Architekturbüro.
Gemäss hochschuleigenem Aufnahmeverfahren erhalten die Bewerber:innen gegebenenfalls eine Einladung zum Auswahlgespräch am Hochschulort. Die Auswahlgespräche für das Master-Bewerbungsverfahren zum Sommersemester 2025 finden am 17. und 18.12.2024 in Präsenz statt. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten eingeladene Bewerber genauere Informationen per Mail.
- Das Auswahlgespräch findet auf Einladung als Gruppen- oder Einzelgespräch statt. Als Gesprächsgrundlage dienen 3 Blätter DIN A3 mit eigenen Arbeiten, die die persönlichen Schwerpunkte und Interessengebiete aufzeigen. (bitte zum Gespräch als Ausdruck mitbringen: je Bewerber:in 3 Seiten A3, nach Aufforderung auch als Datei zu schicken mit maximal 10MB).
Die Auswahlkommission erteilt aufgrund des Auswahlgesprächs eine Bewertung, erstellt eine Rangliste unter den eingegangenen Bewerbungen und vergibt die Studienplätze in der Reihenfolge der Rangliste. Grundlage für das Verfahren bildet die Satzung für das Zulassungsverfahren (ZuSMa).