Studienverlauf

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.

    Einschreibung

    Immatrikulationsbescheinigungen

    Mit den Immatrikulationsunterlagen senden wir Ihnen unter anderem eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung zu.

    In der Regel drei Werktage nach Ihrer Immatrikulation an der Hochschule, frühestens jedoch fünf Werktage nach dem Beginn des Semesters (Wintersemester: 01.09.; Sommersemester: 01.03.), steht Ihnen Ihr persönliches Benutzerkonto im Rechenzentrum der Hochschule zur Verfügung.

    Mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort (siehe dazu das Informationsblatt des Rechenzentrums, das Sie mit den Immatrikulationsunterlagen von uns bekommen haben), können Sie sich im Campus Portal anmelden. Über "Mein Studium" -> " Studienservice" -> "Bescheinigungen" erreichen Sie die Auswahl für die offiziellen Immatrikulationsbescheinigungen der Hochschule (mit dem Vermerk gem. § 9 BAföG) und können sie ausdrucken.

    Diese Immatrikulationsbescheinigungen dienen zur Vorlage z.B. beim BAföG-Amt oder anderen Behörden und Stellen.

    Campus Portal

    Krankenversicherung für Studierende

    In Deutschland besteht für alle Studierenden Krankenversicherungspflicht.

    Bei der Onlineimmatrikulation müssen die Studieninteressierten ihre Versicherungsdaten ihrer Krankenkasse angeben (Versichertennummer, Betriebsnummer und Name der Krankenkasse). Ohne diese Angaben kann die Onlineimmatrikulation nicht abgeschlossen werden.

    Hinweis für zugelassene Bewerber*innen, die sich an der HTWG Hochschule Konstanz immatrikulieren möchten: Bitte beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine spezielle Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung an der HTWG Hochschule Konstanz, welche uns Ihre Krankenkasse elektronisch übermittelt.

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, gesetzlich krankenversichert zu sein:

    • über die Familienversicherung,
    • über eine spezielle studentische Krankenversicherung,
    • über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende.

    Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse.

    Befreiung von der Versicherungspflicht:

    Sie können sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. In diesem Fall müssen Sie sich mit Ihrer privaten Versicherungsbescheinigung an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet im Anschluss uns, der HTWG Hochschule Konstanz, Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht digital. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt so lange Sie studieren.

    Bei ausländischen Krankenversicherungen:
    Bitte reichen Sie ihre Versicherungsunterlagen bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ein. Diese prüft Ihre Versicherung und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung reichen Sie bitte bei der Immatrikulation mit ein.

    Weitere Informationen zum Thema Versicherungen

    finden Sie hier.